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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der 18. Sitzung vom 08.09.2025 |
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SI/2025/797 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen in der Hansestadt Lübeck (Hierzu ist Herr Gerdes von der KWL anwesend.) |
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| Ö 3.2 |
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Chancen und Auswirkungen der Festen Fehmarnbeltquerung |
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| Ö 3.3 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| Ö 3.3.1 |
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Wechsel der Geschäftsführung des Ausschusses (mündlich durch Herrn Puschaddel) |
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| Ö 3.4 |
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WiA & KBT-A - Sitzungstermine 2026 (Die Übersicht ist der Einladung beigefügt.) |
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| Ö 3.5 |
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Antwort auf die mdl. Anfrage des AM Simon: Fragen zur Liegewiese (Grünstrand) (Hierzu ist eine Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit erforderlich.) |
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VO/2025/14480 |
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| Ö 3.6 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 3.6.1 |
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Mdl. Anfrage des AM Alt: Nachteile für die Lübecker Wirtschaft durch Klimaschutzziele (mündlich durch Herrn Alt) |
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| Ö 4 |
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Berichte (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Haushalt 2026 (Hierzu ist Herr Uhlig vom Bereich Haushalt und Steuerung anwesend.) |
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VO/2025/14306 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen) |
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18.09.2025 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis als Empfehlung für die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 14 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen | 0 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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23.09.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zurückgestellt |
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02.10.2025 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.1 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 8 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen | 6 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich gemäß geänderten Beschluss (Änderungsantrag unter TOP 6.1.2) zu beschließen.
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06.10.2025 - Bauausschuss |
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Ö 3.3 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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07.10.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt mehrheitlich die Weitergabe der Beschlussvorlage an die Bürgerschaft ohne Votum.
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13.10.2025 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis (Empfehlung für die Bürgerschaft) | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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13.10.2025 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt mehrheitlich, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. (7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimme) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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14.10.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussempfehlung: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Hauptausschuss gibt die Beschlussvorlage ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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15.10.2025 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Ausschuss beschließt die Vorlage ohne Votum weiterzugeben.
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03.11.2025 - Bauausschuss |
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Ö 3.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Bauausschuss gibt die Vorlage ohne Votum weiter.
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06.11.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.5 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird. | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 38 | Nein-Stimmen | 8 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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| Ö 5.2 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung Lübeck in Höhe von 75.000,00 EUR für das Wichtelwunderland 2025 (WWL) (Hierzu ist eine Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit erforderlich.) |
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VO/2025/14530 |
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| Ö 5.3 |
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3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022 (Hierzu ist eine Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit erforderlich.) |
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VO/2025/14525 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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Antrag des BM Detlev Stolzenberg (Die Fraktion): AT zu: Zwischennutzung des Lagerplatzes am Leuchtenfeld als Spiel- und Sportfläche (Überwiesen in den Bauausschuss und Wirtschaftsausschuss (federführend) mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2025/14434-02 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der 18. Sitzung vom 08.09.2025 |
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| N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 11.1 |
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Aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen in der Hansestadt Lübeck |
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| N 11.2 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| N 11.2.1 |
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Sachstand Schuppen 9 (Hierzu ist Herr Schultz von der LPA anwesend.) |
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| N 11.3 |
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Neue Anfragen |
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| N 12 |
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Berichte (Es liegt nichts vor.) |
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| N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 13.1 |
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Bestellung eines Erbbaurechtes Lübeck-St. Jürgen, Auf dem Ruhm (Hierzu ist eine Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit erforderlich.) |
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| N 14 |
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Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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