Auszug - Haushalt 2026  

19. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 5.1
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 13.10.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:14 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14306 Haushalt 2026
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2026.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Uhlig erläutert die Eckwerte des Haushaltes anhand einer Präsentation (Anlage 2).

 

Herr Gierke betritt den Sitzungssaal.

 

Frau Schulte-Ostermann thematisiert den Vorrang von investiven Maßnahmen und deren Priorisierung. Herr Uhlig verweist hierzu auf eine entsprechende Vorauswahl der Verwaltung.

 

Zu Haushaltspositionen aus den verschiedenen Fachbereichen, so zur Förderung der Schule Geniner Ufer und Einsparungen bei Stromlieferungen sprechen Frau Schulte-Ostermann, Herr Alt, Herr Giercke und Herr Uhlig. Herr Simon verweist zur Beratung auf die Zuständigkeit des Ausschusses für den Fachbereich 2 und in diesem auf den Bereich Wirtschaft hin. Eine Beratung des Gesamthaushaltes hat im Hauptausschuss zu erfolgen.

 

Zum Zuschuss der HL an die LTM sprechen Herr Dr. Flasbarth und Herr Uhlig. Der zwischenzeitlich im Aufsichtsrat beschlossene Wirtschaftsplan der LTM sieht einen niedrigeren Zuschuss vor, diese Position ist im Haushalt der HL noch um 570 TEUR zu korrigieren.

 

Eine Frage von Herrn Dr. Flasbarth nach den geplanten Käufen und Verkäufen von Liegenschaften durch die HL wird Herr Uhlig um Nachgang zu Protokoll beantworten.

 

Antwort des Bereiches 1.201 Haushalt und Steuerung zu Protokoll:

 

Grundstücksan- und –verkäufe:

 

Für Ankäufe wurden in 2026 rd. 1,48 Mio. € im Produkt 612003, Konto 7821000, geplant:

- Ankauf und Herstellung von Ausgleichsflächen, u.a. Grinau      450.000 €

- Entschädigung der Bausubstanz auf ausgel. Erbbaurechtsgrundstücken    282.100 €

- Sonstige Ankäufe (z.B. Kita-Grundstücke, Ackerflächen, u.ä.)      750.000 €

1.482.100 €

 

In 2026 sollen Verkäufe in Höhe von rd. 11,71 Mio. € erfolgen, geplant im Produkt 612003, Konto 4541000:

- 2. Kaufpreisrate Rehsprung        1.000.000 €

- Verkäufe der restlichen Grundstücke im Gründungsviertel      530.000 €

- Verkäufe im Lauerhofer Feld/Schlutuper Straße     8.580.000 €

- Verkauf von ehem. Erbbaurechtsgrundstücken     1.500.000 €

- Verkauf der Bausubstanz bei Vergabe neuer Erbbaurechte      100.000 €

         11.710.000 €

 

Herr Simon beantragt, die Vorlage ohne Votum an den Hauptausschuss weiter zu geben. Herr Zahn vertritt hierzu die Auffassung, dass der Fachausschuss eine Empfehlung an die Bürgerschaft geben sollte. Herr Puschaddel lässt über den Antrag abstimmen.

 


Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus

 

dem Vorbericht  

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 wird beschlossen.
 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten                                                                         Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts                                                                                                   Anlage 6

und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte  Anlage 7  zur Kenntnis genommen.
 

3.      Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß                                                          Anlage 8
werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.192.314.600  EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.354.745.500  EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von        162.430.900 EUR

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.162.432.500  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.292.723.900 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf       123.030.300  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                           160.666.300  EUR

 

   

festgesetzt.        (Stand: 29.07.2025)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen          83.382.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    105.320.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      495.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  4.450,796 
 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            412 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      575 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um
die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
festgesetzt:  4450,796 Planstellen.

 


Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt mehrheitlich, die Vorlage

ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.

(7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimme)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 2 - Fraktionsinfos Haushalt 2026 (1230 KB)