Tagesordnung - 4. Sitzung des Werkausschusses EBL  

Bezeichnung: 4. Sitzung des Werkausschusses EBL
Gremium: Werkausschuss EBL
Datum: Do, 09.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
Anlagen:
TOP_12.3.1_Infos zur Kanalstraße
TOP_3.3.1_Status aktuelle Baumaßnahmen
TOP_3.3.2_Nachlese Hochwasser
TOP_3.3.3_ T. Jahn_Sachstandsanfrage an die EBL_VO_2023_12711

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.10.2023
SI/2023/426  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden    
Ö 3.2     Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 3.2.1  
Stand AKW Bauschutt    
Ö 3.3     Mitteilungen der Direktion    
Ö 3.3.1  
Status aktuelle Baumaßnahmen    
Ö 3.3.2  
Nachlese Hochwasser    
Ö 3.3.3  
AM Thomas Jahn (Unabhängige Volt-PARTEI): Sachstandsanfrage an die EBL
VO/2023/12711  
Ö 3.3.4  
Diverses    
Ö 4  
Berichte    
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Winterdienstkonzept auf Radwegen in der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2023/12406  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes:

 

  1. Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.

 

  1. Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.

 

  1. Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.

 

  1. Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.

 

  1. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.

 

  1. Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.

 

 

 

 

 

   
    09.11.2023 - Werkausschuss EBL
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes:

 

  1. Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.

 

  1. Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.

 

  1. Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.

 

  1. Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.

 

  1. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.

 

  1. Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Werkausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorlage zu beschließen.
 

   
    20.11.2023 - Bauausschuss
    Ö 3.3 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes:

 

  1. Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.

 

  1. Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.

 

  1. Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.

 

  1. Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.

 

  1. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.

 

  1. Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

   
    21.11.2023 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes:

 

  1. Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.

 

  1. Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.

 

  1. Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.

 

  1. Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.

 

  1. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.

 

Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung für die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

   
    28.11.2023 - Hauptausschuss
    Ö 5.15 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes:

 

  1. Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.

 

  1. Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.

 

  1. Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.

 

  1. Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.

 

  1. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.

 

  1. Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    30.11.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.5 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes:

 

  1. Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.

 

  1. Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.

 

  1. Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.

 

  1. Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.

 

  1. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.

 

  1. Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

40

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
 

Ö 5.2  
Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2022
Enthält Anlagen
VO/2023/12551  
Ö 5.3  
2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 02.12.2020 in der Fassung vom 16.10.2022 und des dazugehörigen Straßenverzeichnisses
Enthält Anlagen
VO/2023/12653  
Ö 6  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.10.2023      
N 11     Anträge der Fraktionen      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden      
N 12.2     Mitteilungen der Fachbereichsleitung      
N 12.3     Mitteilungen der Direktion      
N 12.3.1     Infos zur Kanalstraße      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Freigabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 1.000.000,- EUR netto gemäß § 10 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Regenüberlaufbecken und Schmutzwasserspeicher PW Finkenberg      
N 14.2     Freigabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 1.000.000,- EUR netto gemäß § 10 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: BV Beckergrube Umgestaltung 1.BA      
N 14.3     Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP_12.3.1_Infos zur Kanalstraße (2169 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich TOP_3.3.1_Status aktuelle Baumaßnahmen (8289 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich TOP_3.3.2_Nachlese Hochwasser (600 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich TOP_3.3.3_ T. Jahn_Sachstandsanfrage an die EBL_VO_2023_12711 (123 KB)