Auszug - 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 02.12.2020 in der Fassung vom 16.10.2022 und des dazugehörigen Straßenverzeichnisses
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Zahn hinterfragt die erneute Anpassung und möchte wissen, warum wieder umgestellt wird.
Herr Mucha erläutert, dass der Gerichtsbeschluss nicht rechtssicher in die Praxis bei der Ge-bührenveranlagung umgesetzt werden konnte. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zufolge soll die Abrechnung quartalsweise erfolgen. Quartalsgebührenveranlagung führt aber zu erheblichen rechtlichen und steuerlichen Problemen. Mit erneuter Umstellung auf Quartalsabschläge und jährlicher Veranlagung werde dieses Problem geheilt und der Intention des VG Schleswig entsprochen. Die neue Vorgehensweise ist mit dem Bereich Recht der HL abgestimmt.
Beschluss:
Die als Anlage 1 beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck und das als Anlage 1a beigefügte Straßenverzeichnis werden beschlossen.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | X |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Werkausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorlage zu beschließen.