Tagesordnung - Sondersitzung des Hauptausschusses (gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege)  

Bezeichnung: Sondersitzung des Hauptausschusses (gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege)
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 29.07.2020 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 2.1  
Anfrage AM Katjana Zunft (DIE LINKE): Fragen zur Kindertagespflege
VO/2020/09111  
Ö 2.2  
Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth: Zugangsbeschränkung Clemensstraße und Drehbrückenplatz
VO/2020/09123  
Ö 2.3  
NEU: Anfrage von AM Thomas-Markus Leber betr. Flächen für Schausteller    
Ö 2.4  
NEU: Anfrage von AM Peter Reinhardt betr. Karstadt    
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur" (Beratung mit Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege )
Enthält Anlagen
VO/2020/08963-01  
Ö 3.1.1  
Ergänzungsantrag des AM Stolzenberg zum Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"
Enthält Anlagen
2020/08963-01-03  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Es wird beantragt,

der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters zum Corona-Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck „Strukturerhalt Kultur“ wird wie folgt ergänzt:

 Auch die in Lübeck tätigen Solokulturschaffenden werden in das Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck „Strukturerhalt Kultur“ aufgenommen. Sie erhalten für ausgefallene Gagen einen prozentualen Anteil, der

1. dem entspricht, den die Gastkünstler am Lübecker Theater im Durchschnitt erhalten haben (Modell Lübecker Theater);

oder hilfsweise,

2.  60 % der ausgefallenen Honorare beträgt. Die Erstattungshonorare werden pro Monat auf 2500 Euro begrenzt (Modell Grütters);

oder weiter hilfsweise,

3. Es werden nach dem Vorbild der Stiftung Rheinland-Pfalz sogenannte Projektstipendien vergeben, die jeweils mit  der Zahlung von 2000 Euro verbunden sind (Modell Rheinland-Pfalz);

 

oder ganz hilfsweise,

 

4. Es werden nach dem Vorbild von Baden-Württemberg bzw. Bayern für Solokulturschaffende für laufende Lebenshaltungskosten monatlich 1.180 Euro (Baden-Württemberg) oder 1000 € (Bayern) gewährt (Modell Baden-Württemberg/Bayern).

 

   
    29.07.2020 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 3.1.1 - abgelehnt
   

Beschluss:

Es wird beantragt,

der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters zum Corona-Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck „Strukturerhalt Kultur“ wird wie folgt ergänzt:

 Auch die in Lübeck tätigen Solokulturschaffenden werden in das Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck „Strukturerhalt Kultur“ aufgenommen. Sie erhalten für ausgefallene Gagen einen prozentualen Anteil, der

1. dem entspricht, den die Gastkünstler am Lübecker Theater im Durchschnitt erhalten haben (Modell Lübecker Theater);

oder hilfsweise,

2.  60 % der ausgefallenen Honorare beträgt. Die Erstattungshonorare werden pro Monat auf 2500 Euro begrenzt (Modell Grütters);

oder weiter hilfsweise,

3. Es werden nach dem Vorbild der Stiftung Rheinland-Pfalz sogenannte Projektstipendien vergeben, die jeweils mit  der Zahlung von 2000 Euro verbunden sind (Modell Rheinland-Pfalz);

 

oder ganz hilfsweise,

 

4. Es werden nach dem Vorbild von Baden-Württemberg bzw. Bayern für Solokulturschaffende für laufende Lebenshaltungskosten monatlich 1.180 Euro (Baden-Württemberg) oder 1000 € (Bayern) gewährt (Modell Baden-Württemberg/Bayern).

 

Punkt 1:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Punkt 2:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Punkt 3:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Punkt 4:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

   
    29.07.2020 - Hauptausschuss
    Ö 3.1.1 - abgelehnt
   

Beschluss:

Es wird beantragt,

der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters zum Corona-Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck „Strukturerhalt Kultur“ wird wie folgt ergänzt:

 Auch die in Lübeck tätigen Solokulturschaffenden werden in das Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck „Strukturerhalt Kultur“ aufgenommen. Sie erhalten für ausgefallene Gagen einen prozentualen Anteil, der

1. dem entspricht, den die Gastkünstler am Lübecker Theater im Durchschnitt erhalten haben (Modell Lübecker Theater);

oder hilfsweise,

2.  60 % der ausgefallenen Honorare beträgt. Die Erstattungshonorare werden pro Monat auf 2500 Euro begrenzt (Modell Grütters);

oder weiter hilfsweise,

3. Es werden nach dem Vorbild der Stiftung Rheinland-Pfalz sogenannte Projektstipendien vergeben, die jeweils mit  der Zahlung von 2000 Euro verbunden sind (Modell Rheinland-Pfalz);

 oder ganz hilfsweise, 

4. Es werden nach dem Vorbild von Baden-Württemberg bzw. Bayern für Solokulturschaffende für laufende Lebenshaltungskosten monatlich 1.180 Euro (Baden-Württemberg) oder 1000 € (Bayern) gewährt (Modell Baden-Württemberg/Bayern).

 

Erledigt durch Beschlussfassung zu TOP 3.1.

 

 

Ö 3.1.2  
Ergänzungsantrag des AM Stolzenberg zum Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"
2020/08963-01-04  
Ö 3.1.3  
AM Katjana Zunft Änderungsantrag zu Sonderhilfeprogramm - Strukturerhalt Kultur
2020/08963-01-01  
Ö 3.2  
AUSTAUSCHVORLAGE: Vergabe der Beschaffung und Einrichtung von Endgeräten aus dem Sofortausstattungsprogramm "DigitalPakt 2" an die TraveKom
Enthält Anlagen
VO/2020/09099  
Ö 4  
Verschiedenes    
Ö 5  
Ende des öffentlichen Teils    
N 6     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 7     Berichte      
N 8     Beschlussvorlagen      
N 9     Verschiedenes      
Ö 10  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse