Auszug - Ergänzungsantrag des AM Stolzenberg zum Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"   

Sondersitzung des Hauptausschusses (gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege)
TOP: Ö 3.1.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 29.07.2020 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
2020/08963-01-03 Ergänzungsantrag des AM Stolzenberg zum Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/08963-01
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Kjer, Joanna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Es wird beantragt,

der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters zum Corona-Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck „Strukturerhalt Kultur“ wird wie folgt ergänzt:

 Auch die in Lübeck tätigen Solokulturschaffenden werden in das Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck „Strukturerhalt Kultur“ aufgenommen. Sie erhalten für ausgefallene Gagen einen prozentualen Anteil, der

1. dem entspricht, den die Gastkünstler am Lübecker Theater im Durchschnitt erhalten haben (Modell Lübecker Theater);

oder hilfsweise,

2.  60 % der ausgefallenen Honorare beträgt. Die Erstattungshonorare werden pro Monat auf 2500 Euro begrenzt (Modell Grütters);

oder weiter hilfsweise,

3. Es werden nach dem Vorbild der Stiftung Rheinland-Pfalz sogenannte Projektstipendien vergeben, die jeweils mit  der Zahlung von 2000 Euro verbunden sind (Modell Rheinland-Pfalz);

 oder ganz hilfsweise, 

4. Es werden nach dem Vorbild von Baden-Württemberg bzw. Bayern für Solokulturschaffende für laufende Lebenshaltungskosten monatlich 1.180 Euro (Baden-Württemberg) oder 1000 € (Bayern) gewährt (Modell Baden-Württemberg/Bayern).

 

Erledigt durch Beschlussfassung zu TOP 3.1.