Auszug - Ergänzungsantrag des AM Stolzenberg zum Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"  

Sondersitzung des Hauptausschusses (gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege)
TOP: Ö 3.1.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 29.07.2020 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
2020/08963-01-04 Ergänzungsantrag des AM Stolzenberg zum Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/08963-01
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Kjer, Joanna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 Das Verwaltungskonzept „Strukturerhalt Kultur“ soll in nachfolgenden Punkten geändert bzw.

ergänzt werden:

1. Die Antragsfrist ist zu verlängern (vom 1. August 2020 bis zum 15. September 2020).

2. Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem 1. Juli 2020

3. Der Verwendungsnachweis sollte mit verlängerter Frist möglich sein (z.B. bis 30. Juni

2021)

4. Allgemein antragsberechtigt sollen auch unternehmerisch tätige Kultureinrichtungen

sein.

5. Der Fördergegenstand bzw. der Begriff „auskömmlich“ berücksichtigt auch einen zu

ermittelnden und hinreichenden pauschalisierten Zuschussbetrag für seit dem 15. März 2020

erlittene Einnahmeausfälle (Eintrittsgelder) und für den Förderzeitraum einen noch zu

ermittelnden pauschalen Zuschussbetrag (ausfallende Erträge durch behördlich angeordnete

Platzreduzierung in den Spielstätten).

6. Bei der Förderung kann ein Zuschuss auf Eintrittspreise berücksichtigt werden.

7. „Auf den anerkennungsfähigen Förderbedarf sind mögliche „Soforthilfen“ durch Bund,

Land, die außerhalb des Förderzeitraums geleistet wurden, Spendenerlöse von privaten

Spender*innen sowie mögliche zusätzliche Projektförderungen nicht anzurechnen.

8. Die Förderungshöhe von max. 50.000,-- € (unter Anrechnung evtl. Drittmittel!) darf in

begründeten Ausnahmefällen auch höher ausfallen.

9. Fördermittel Dritter, Einnahmeänderungen oder Spenden sind im Rahmen des

Verwendungsnachweises aufzuführen.

10. Besonders unterstützungswürdige Einrichtungen, wie z.B. Kinder- und

Jugendtheater, sollen analog der Förderrichtlinien des Landes für freie Theater mit einen

„Multiplikator“ (z.B. Faktor 2 für Kinder- und Jugendtheater) bei der Berechnung der

Fördersumme berücksichtigt werden.

11. Es sind die Voraussetzungen zu schaffen, damit Anträge schnell bearbeitet und die

Fördermittel zügig ausgezahlt werden können.

12. Es soll ein „Kompetenzgremium“ aus Theaterakteuren gebildet werden, dass bei

Anträgen zu freien Theatern die Kulturverwaltung beraten kann.

 

Erledigt durch Beschlussfassung zu TOP 3.1.

 

 

 

 

 

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