Tagesordnung - 21. Sitzung des Werkausschusses EBL  

Bezeichnung: 21. Sitzung des Werkausschusses EBL
Gremium: Werkausschuss EBL
Datum: Do, 12.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:16 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung    
Ö 2.1  
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte 11-15 können nach der Maßgabe einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Mitglieder des Werkausschusses nichtöffentlich beraten werden.    
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.09.2018 - öffentl. Teil
SI/2018/289  
Ö 4     Mitteilungen    
Ö 4.1  
Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 4.1.1  
Status zur Entsorgung von Abbruchabfällen aus kerntechnischen Anlagen in Schleswig-Holstein    
Ö 4.1.2  
Neu: Öffentliche Toiletten    
Ö 4.2  
Mitteilungen der Werkleitung    
Ö 4.2.1  
Verschiedenes    
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Wirtschaftsplan der EBL 2021
Enthält Anlagen
VO/2020/09239  
Ö 5.2  
Änderung der Abfallwirtschafts- und der Abfallwirtschaftsgebührensatzung
Enthält Anlagen
VO/2020/09390  
Ö 5.3  
Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung
Enthält Anlagen
VO/2020/09387  
Ö 5.4  
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2020/09388  
Ö 6     Berichte    
Ö 6.1  
Öffentliche Toilettenanlagen in der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2020/09407  
Ö 7  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 8  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 9.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Thomas-Markus Leber, FDP, zur Thematik Deponieerweiterung Deponie Niemark
VO/2020/09290-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Bezug nehmend auf die Sitzung des Werkausschusses vom 11.06.2020 und der dort

gemachten Aussagen zu einer möglichen Deponieerweiterung der Deponie Niemark

bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

   
    12.11.2020 - Werkausschuss EBL
    Ö 9.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

Bezug nehmend auf die Sitzung des Werkausschusses vom 11.06.2020 und der dort

gemachten Aussagen zu einer möglichen Deponieerweiterung der Deponie Niemark

bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

Antwort:

 

1. Wie groß sind aktuell die zu deponierenden Abfallmengen aus der Hansestadt und

den Umlandgemeinden?

Die zu deponierende Abfallmenge aus der Hansestadt beträgt aktuell ca. 60.000 Mg/a;

davon entfallen ca. 36.000 Mg/a auf interne Abfälle der EBL, wie Reststoffe aus der MBA,

Straßenkehricht, Böden und Asphalt von EBL Baumaßnahmen und Reststoffe vom ZKW

und ca. 24.000 Mg/a an Böden und Asphalt aus verschiedenen Baumaßnahmen innerhalb

des Stadtgebietes. Von außerhalb des Lübecker Stadtgebietes werden derzeit ca. 12.000

Mg/a angenommen und Deponieersatzbaustoffe (DEBS) nach Bedarf.

 

2. Welches Volumen hat die aktuell noch zur Verfügung stehende Deponiefläche?

Mit Stand 31.12.2019 war noch ein Restvolumen von 599.000 m³ verfügbar.

 

3. Welche Restkapazität hat die Deponie Niemark bei den bisherigen Abfallmengen,

insbesondere Bauschutt?

Die Deponie Niemark darf seit 2005 nur noch inerte Abfälle ablagern, diese sind überwiegend mineralischen Ursprungs. Die Restkapazität ist der Antwort zu Frage 2

zu entnehmen.

 

4. Wann werden die Kapazitäten der Deponie Niemark rein rechnerisch erschöpft sein,

wenn die zu deponierenden Abfälle in Art, Güte und Menge auf dem aktuellen Niveau

verbeiben?

Die Kapazität ist auf der Basis des letzten Deponienachsorgegutachtens 2035 rein rechnerisch erschöpft. Die Annahmemengen werden, soweit möglich, entsprechend gesteuert.

 

5. Gibt es Abfallarten, die bislang noch nicht in Niemark eingelagert werden, für die aber

zukünftig Bedarf bestehen könnte und die zur Einlagerung zugelassen sind?

Darüber ist uns nichts bekannt.

 

6. Welche weiteren Geschäftsfelder können sich für die Deponie Niemark ergeben?

Es sind keine weiteren Geschäftsfelder geplant. Im Bereich des bereits verfüllten und

abgedeckten Deponiekörpers werden Photovoltaikanlagen errichtet.

 

7. Ist damit zu rechnen, dass der von der zuständigen Genehmigungsbehörde LLUR

genehmigte Annahmekatalog erweitert wird?

Nein, der Annahmekatalog ist für den Betrieb der Deponie ausreichend.

 

8. Welche Flächen kommen für eine Erweiterung der Deponie in Frage? Wie groß sind

diese Flächen jeweils?

Die Deponie könnte innerhalb der bereits planfestgestellten Deponiefläche in östlicher

Richtung (ca. 3,4 ha) und im Bereich des Betriebshofes (ca. 1,7 ha) erweitert werden.

Weitere Erweiterungsflächen befinden sich in nordöstlicher Richtung bis zur

A 20 (ca. 12,1 ha).

 

9. Welche Flächen stehen in welcher Größe bereits für eine Erweiterung zur Verfügung?

Die Erweiterung der Deponie muss genehmigt werden. Die v. g. Flächen stehen aber

grundsätzlich für eine Erweiterung zur Verfügung.

 

10. Welche Interessenkonflikte zeichnen sich bei den Erweiterungsflächen mit anderen

Nutzungen ab?

Die Erweiterungsflächen sind im Besitz der Entsorgungsbetriebe bzw. der Hansestadt Lübeck. Derzeit bestehen keine Interessenkonflikte.

 

11. Wann müsste ein Planfeststellungsverfahren für eine Erweiterungsfläche eingeleitet

werden?

Das Planfeststellungsverfahren müsste spätestens 2023 eingeleitet werden.

 

12. Ist neben dem Planfeststellungsverfahren mit weiteren Verfahren, zum Beispiel mit

einem Zielabweichungsverfahren zu rechnen?

Damit ist nicht zu rechnen, da auch der zukünftige neue Flächennutzungsplan die möglichen

Erweiterungen beinhalten wird.

 

13. Wieviel zeitlicher Vorlauf bis zur Nutzung von Erweiterungsflächen wird benötigt? Mit

welchen Planungszeiträumen ist bei langfristigen Erweiterungsplänen zu rechnen?

Es wird mit einem Realisierungszeitraum von 10 Jahren gerechnet. Davon entfallen ca. 2

Jahre auf die Planung.

 

14. Welche anderen Flächen auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck wären theoretisch

auch denkbar, um eine zentrale Deponie einrichten zu können? Oder sind die Flächen

der Deponie Niemark alternativlos?

Es ist uns keine andere Fläche bekannt, die für eine Deponie geeignet wäre. Das mit einer

Standortsuche und -auswahl verbundene Verfahren ist sehr aufwändig und kann sich ohne

Aussicht auf Erfolg über viele Jahre hinziehen. Insofern ist der Standort der Deponie

Niemark alternativlos.

 

15. Wie wird das Land auf entsprechende Erweiterungsbestreben reagieren? Ist mit

Zustimmung zu rechnen? Wird eine Erweiterung gar vom Land gewünscht oder

angestrebt?

Das Land würde die Erweiterung der Deponie Niemark als auch der übrigen Deponien im

Land begrüßen, da sich sonst ein Entsorgungsnotstand für das Land SH abzeichnen würde.

 

16. Die Hansestadt hat sich gegen die Aufnahme von freigemessenen Abfällen aus den

stillgelegten Atomkraftwerken des Landes auf der Deponie Niemark ausgesprochen.

Ein entsprechender Beschluss erfolgte am 18.11.2019. Der Verbleib der zukünftig

anfallenden AKW-Abfälle konnte bislang nicht abschließend geklärt werden. Deshalb

die folgenden Fragen:

 

16 a. Ist es richtig, dass das Land Schleswig-Holstein der Hansestadt eine Vorgabe/

eine Weisung erteilen könnte, die freigemessenen Abfälle aus dem AKW Brunsbüttel

sowie die der anderen stillgelegten AKWs auf der Deponie Niemark einzulagern?

Für die Abfälle aus dem AKW Brunsbüttel könnte eine Zuweisung des Landes zur Deponie

Niemark erfolgen. Von den anderen stillgelegten AKW gibt es bisher keine Anfrage.

 

16 b. Gab es oder gibt es diesbezüglich bereits in jüngerer Zeit entsprechende

Anfragen oder Sondierungsgespräche?

Es gab eine Anfrage der AWD Dithmarschen GmbH.

 

16 c. Wie würde die Hansestadt mit einer entsprechenden Weisung umgehen?

Hierzu gibt es noch keine Vorfestlegung. Eine konkrete Zuweisung wäre zunächst

abzuwarten und auszuwerten. Dabei wäre der Beschluss der Bürgerschaft vom 18.11.2019

zu berücksichtigen.

 

16 d. Welche Auswirkungen auf die Restbetriebszeit und Restkapazitäten hätten die

ursprünglich angedachten Einlagerungsmengen aus dem AKW Brunsbüttel?

Die Annahme der derzeit angefragten Menge von 250 Mg aus dem AKW Brunsbüttel hätte

keine nennenswerten Auswirkungen auf die Restbetriebszeit und -kapazität.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


zu 9.2   Anfrage von Herrn Rohlf zur EZL - Bauschuttannahme

Herr Rohlf möchte wissen, wieviel Bauschutt, den die EZL GmbH annehme, recycelt werde. Herr Rehberg erklärt, dass die EZL jährlich ca. 50.000 Mg annehme. Der überwiegende Teil werde recycelt und könne in den Kreislauf zurückgehen. Aufgrund der fehlenden Akzeptanz für Recyclingmaterialien müssten größere Mengen deponiert werden. Der Ausschuss bittet um Aufnahme des Themas in einer der nächsten Sitzungen.

 

 

zu 9.3  Anfrage von Herrn Leber zum Brennstoffzellenfahrzeug

Herr Leber fragt, ob es bereits nähere Informationen zum angedachten Brennstoffzellenfahrzeug gebe. Herr Dr. Verwey erklärt, dass bereits ein Förderantrag beim Bund gestellt sei, jedoch würde eine Rückmeldung dazu noch ausstehen. Er hofft auf eine Antwort im nächsten Jahr.

 

Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.09.2018 - nichtöffentl. Teil      
N 12     Mitteilungen      
N 12.1     Mitteilungen der Fachbereichsleitung      
N 12.2     Mitteilungen der Werkleitung      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 13.1     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Vergabe eines Dienstleistungsvertrages für das Prüfen, Untersuchen, Abnehmen und Bewerten vonFahrzeugen, Fahrzeugaufbauten und Geräten      
N 13.2     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck. Hier: Vergabe eines Rahmenvertrages für die Instandhaltung, Erweiterung und Anpassung von Rohrleitungsanlagen      
N 13.3     Vergabe eines Auftrags mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000 EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Erneuerung der Brandmeldeanlage der MBA Lübeck      
N 13.4     Vergabe eines Auftrages mit einer erweiterten Auftragssumme über der Wertgrenze von 100.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Erweiterungsauftrag zur Nacherschließung der Entwässerung in Kronsforde 3. BA      
N 13.5     Vergabe eines Auftrages mit einer erweiterten Auftragssumme über der Wertgrenze von 100.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Erweiterungsauftrag zur Kanalsanierung im Gelände neben dem Elbe-Lübeck-Kanal 2. BA      
N 14     Berichte      
N 14.1     Quartalsbericht II/2020 der Entsorgungsbetriebe Lübeck      
N 14.2     Quartalsbericht II/2020 des Entsorgungszentrums Lübeck (EZL)      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse