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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 1.1 |
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Verpflichtung von nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitgliedern |
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Ö 1.2 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 1.3 |
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Anträge und Beschlüsse zur Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Niederschrift Nr. 31 vom 13.03.2017 - öffentlicher Teil |
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SI/2017/991 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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Ö 3.2 |
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Neugestaltung der Travepromenade - Dokumentation Workshop & Bürgerbeteiligung (mündlich durch Frau Blankenburg) |
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Ö 3.3 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 3.4 |
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Neue Anfragen |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Bericht über den Sachstand des Verfahrens zur Umsetzung der Planungen für die Nördliche Wallhalbinsel
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VO/2017/04851 |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95d, Abs. 1, Gemeindeordnung Schl.-Holst. (GO) für das Haushaltsjahr 2017 im Produkt 111020 ? Grundstücksmanagement |
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VO/2017/04853 |
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Ö 5.2 |
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Bebauungsplan 22.55.09 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.08 - Herrenholz Einkaufszentrum -,
Bebauungsplan 22.55.10 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.01- Gewerbegebiet Herrenholz Süd - sowie
Bebauungsplan 22.53.09 - Änderung der Bebauungspläne 22.53.04 und 22.53.07 - Gewerbegebiet Padelügger Weg Nord -
Satzungsbeschlüsse (5.610)
(Vorlage wird nachversandt!) |
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VO/2017/04830 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zu den Entwürfen der Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB werden die Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2, 6, 10) als Satzungen beschlossen. Die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 5, 9, 13) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Beschlüsse der Bebauungspläne durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Pläne mit den jeweiligen Begründungen während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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08.05.2017 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag: 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zu den Entwürfen der Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB werden die Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2, 6, 10) als Satzungen beschlossen. Die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 5, 9, 13) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Beschlüsse der Bebauungspläne durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Pläne mit den jeweiligen Begründungen während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt mehrheitlich, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. (13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
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15.05.2017 - Bauausschuss |
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Ö 2.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zu den Entwürfen der Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB werden die Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2, 6, 10) als Satzungen beschlossen. Die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 5, 9, 13) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Beschlüsse der Bebauungspläne durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Pläne mit den jeweiligen Begründungen während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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16.05.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 5.9 - abgelehnt |
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Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zu den Entwürfen der Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB werden die Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2, 6, 10) als Satzungen beschlossen. Die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 5, 9, 13) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Beschlüsse der Bebauungspläne durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Pläne mit den jeweiligen Begründungen während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, mehrheitlich (bei 2 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen) die Vorlage abzulehnen.
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18.05.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.8 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zu den Entwürfen der Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB werden die Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2, 6, 10) als Satzungen beschlossen. Die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 5, 9, 13) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Beschlüsse der Bebauungspläne durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Pläne mit den jeweiligen Begründungen während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Annahme bei Ja-Stimmen: 35 Nein-Stimmen: 9 Enthaltungen: 2 Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 6.1 |
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Überweisung aus der Bürgerschaft
Antrag der FDP-Fraktion
"Austauschblatt zum Antrag zur Änderung der Bäderverordnung" - VO/2016/04227
(Sitzung der Bürgerschaft vom 29.03.2016 - TOP Ö 5.3) (zurückgestellt in der 31. Sitzung des
WiA & KBT-A am 13.03.2017
(liegt bereits vor)) |
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VO/2016/04241 |
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Ö 7 |
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Verschiedenes |
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N 8 |
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Niederschrift Nr. 31 vom 13.03.2017 - nicht öffentlicher Teil |
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N 9 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 9.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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N 9.2 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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N 9.3 |
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Neue Anfragen |
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N 10 |
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Beschlussvorlagen |
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N 10.1 |
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Verkauf von Baugrundstücken in Lübeck, Fischstraße (Gründungsviertel) |
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N 11 |
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Verschiedenes |
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Ö 12 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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