Vorlage - VO/2017/04851  

Betreff: Bericht über den Sachstand des Verfahrens zur Umsetzung der Planungen für die Nördliche Wallhalbinsel
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Grau, Conja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnisnahme
08.05.2017 
32. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
15.05.2017 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
16.05.2017 
62. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
18.05.2017 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Interfraktioneller Antrag der Fraktionen aus der Sitzung der Bürgerschaft am 30.03.2017 zu Pkt. 5.20 der Tagesordnung mit Nr. VO/2017/04813.

 


Begründung

Die Bürgerschaft hat zu Pkt. 5.20 mit Nr. VO/2017/04813 den nachstehend aufgeführten  interfraktionellen Antrag der Fraktionen CDU, FDP und „Bündnis 90/Die Grünen“ angenommen:

(Nördliche Wallhalbinsel)

Der Bürgermeister möge in der Mai-Sitzung 2017 der Lübecker Bürgerschaft berichten,

  1. Welchen Stand das Verfahren zur Umsetzung des im Februar 2016 beschlossenen PIH-Konzepts für die behutsame Entwicklung der Nördlichen Wallhalbinsel, besitzt,
  2. Welche Änderungen am aktuell gültigen Bebauungsplan gemäß Beschluss vom 26. September 2013 (VO/2013/00919) erforderlich sind,  um das PIH-Konzept umsetzen zu können,
  3. Welche weiteren Verfahrensschritte hierfür einzuleiten sind und welcher Zeitplan hierfür vorgesehen ist.

 

Antworten:

Zu 1)

Die Verhandlungen mit der PIH sind abgeschlossen. Alle Vertragsbestandteile wurden einvernehmlich abgestimmt. Die Anhandgabevereinbarung wurde am 20.04.2017 von der PIH und der Hansestadt Lübeck unterzeichnet.

Zu 2)

Eine abschließende Auskunft zu Änderungen und Umfang der Änderung des aktuell gültigen Bebauungsplanes kann zum jetzigen Planungsstand nicht getroffen werden.

Mit der PIH wurde vereinbart, dass diese zunächst über Bauvoranfragen klärt, ob die sich aus dem PIH-Konzept ergebenden Abweichungen vom Bebauungsplan im Wege des Dispenses genehmigungsfähig sind. Dieses Verfahren impliziert eine rechtssichere Auskunft und zeigt parallel auf, in welchen Teilbereichen der Bebauungsplan nicht dem Konzept der PIH entspricht.

Aufgrund der Vielzahl von geringfügigen Abweichungen, die zu einem großen Anteil innerhalb des Bestandsschutzes der Bestandsbebauung vollzogen werden können, wird in weiten Teilen vermutlich keine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich werden.

Das vorgesehene Parkhaus im Eingangsbereich ist derzeit nach Bebauungsplan nicht realisierbar. Ziel ist lediglich, einen Teilbereich des Bebauungsplanes zu ändern. Für den Hotelneubau wird ein Realisierungswettbewerb durchgeführt, so dass hier mögliche Änderungen der Festsetzungen nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens ebenfalls in diese Teiländerung des Eingangsbereiches einfließen können. Eine Neuaufstellung des gesamten Bebauungsplanes ist aus Kosten- und Zeitgründen nicht geplant.

Zu 3).

Die PIH klärt im nächsten Schritt über Bauvoranfragen, inwieweit ihre einzelnen Vorhaben genehmigungsfähig sind. Sollte die Frage der Dispensfähigkeit der einzelnen Bauvorhaben nicht innerhalb von 4 Monaten ab Stellung der konkretisierten und bescheidungsfähigen Anträge (Fristbeginn ab Vorliegen der vollständigen zur Bescheidung von Dispensanträgen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde) durch die PIH verbindlich geklärt werden können, verpflichtet sich die Hansestadt Lübeck, über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (für eine Teilfläche oder für die gesamten Flächen) nach ihren städtebaulichen Vorstellungen zu entscheiden.

§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB bleibt unberührt. Durch die in diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen wird kein Anspruch der PIH auf Aufstellung eines Bebauungsplanes begründet. Ebenso wenig wird durch diesen Vertrag eine vertragliche Verpflichtung der Hansestadt Lübeck zur Einleitung oder Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens begründet. Ein Bauleitplanverfahren dauert im Schnitt 2 Jahre.

Für Neubauten (Hotelbebauung auf der Fläche des ehemaligen Schuppens E, Neubau Strandsalon, Parkhaus) sind vereinbarungsgemäß Realisierungswettbewerbe durchzuführen. Die Wettbewerbsbedingungen und Inhalte sind mit der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, abzustimmen. Wettbewerbsverfahren dauern ca. 6-9 Monate. Der Beginn der Wettbewerbsverfahren liegt in den Händen der PIH.


Anlagen

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