Tagesordnung - 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung & Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018)  

Bezeichnung: 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung & Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018)
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Datum: Di, 17.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 3     Polizeibeirat    
Ö 3.1  
Mitteilungen der Polizeidirektion    
Ö 3.1.1  
G7-Außenministertreffen    
Ö 3.2     Neue Anfragen an den Polizeibeirat    
Ö 3.2.1  
Anfrage des AM Matthias Büenfeld zu G7
VO/2015/02467  
Ö 3.2.2  
Anfrage AM Zahn zu Graffitis Hansa Rostock    
Ö 3.2.3  
Anfrage Frau Menorca - Anti-Islam-Flugblätter Moisling    
Ö 4  
Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 17.02.2015
SI/2015/626  
Ö 5     Mitteilungen    
Ö 5.1     Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden    
Ö 5.1.1  
Jahresbericht 2014 des Stadtfeuerwehrverbands der Hansestadt Lübeck    
Ö 5.2     Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 5.2.1  
Neubau Possehlbrücke    
Ö 5.2.2  
Gutachten Berufsfeuerwehr    
Ö 5.2.3  
Badestelle Kleiner See    
Ö 5.2.4  
Gefahrenpunkt Rehderbrücke    
Ö 5.3     Beantwortung von Anfragen    
Ö 5.3.1  
Anfrage Frau Mählenhoff - Baumfällungen Citti-Park (siehe USO 17.02.2015 TOP 8.1)    
Ö 5.3.2  
Anfrage Herr Mauritz - Verwendung Haushaltsreste 2014 (siehe USO 17.02.2015 TOP 8.4)    
Ö 5.4  
Überweisungen aus der Bürgerschaft (Es liegt nichts vor.)    
Ö 6  
Anträge (Es liegt nichts vor.)    
Ö 7     Vorlagen    
Ö 7.1  
Wohnungsmarktkonzept Lübeck 2013 (vertagt USO 17.02.2015)
Enthält Anlagen
VO/2014/01795  
Ö 7.2  
Gewerbeflächenentwicklungskonzept Lübeck 2012 (Vertagt USO 16.12.2014)
Enthält Anlagen
VO/2014/01796  
Ö 7.3  
Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030" (vertagt USO 17.02.2015)
Enthält Anlagen
VO/2014/01797  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

 

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.

 

   
    26.08.2014 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.4 - zurückgestellt
   
   
    01.09.2014 - Bauausschuss
    Ö 3.3 - zurückgestellt
    Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.3 - Stellungnahme Schreiben Herr Gerstmann_2014-08-29 (19 KB)    
   
    04.09.2014 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.1 - zurückgestellt
   
   
    08.09.2014 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.4 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt den Antrag des AM Ramcke

einstimmig an.

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig,

die Vorlagen zu vertagen.

   
    09.09.2014 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.4 - zurückgestellt
    Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Angelegenheit zu vertagen

Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Angelegenheit zu vertagen.

 

   
    15.09.2014 - Bauausschuss
    Ö 3.6 - zurückgestellt
   

 

   
    16.09.2014 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 8.3 - zurückgestellt
   
   
    02.10.2014 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7.2 - zurückgestellt
   
   
    10.11.2014 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.2 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Die Vorlage wurde bei Eintritt

Die Vorlage wurde bei Eintritt

in die Tagesordnung vertagt.

   
    16.12.2014 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 7.3 - zurückgestellt
   
   
    12.01.2015 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.2 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Die Vorlage wurde bei Eintritt in die

Die Vorlage wurde bei Eintritt in die

Tagesordnung vertagt.

   
    19.01.2015 - Bauausschuss
    Ö 3.3 - zurückgestellt
    Beschluss:

 

   
    20.01.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.3 - zurückgestellt
   
   
    03.02.2015 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.2 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.

 

- Vertagung -

Siehe TOP 7.2.1

- Vertagung -

 

   
    05.02.2015 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.1 - zurückgestellt
   
   
    09.02.2015 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.2 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Die Vorlage wurde bei Eintritt

Die Vorlage wurde bei Eintritt

in die Tagesordnung vertagt.

   
    17.02.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.3 - zurückgestellt
   
   
    03.03.2015 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.2 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.

 

 

Auf Antrag von Frau Akyurt beschließt der Ausschuss mit 9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen die Vertagung der Angelegenheit

Auf Antrag von Frau Akyurt beschließt der Ausschuss mit 9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen die Vertagung der Angelegenheit.

 

   
    05.03.2015 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.1 - zurückgestellt
   
   
    09.03.2015 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.2 - geändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt den Antrag des AM Krause mehrheitlich an.

(9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

lehnt den Antrag des AM Fürter mehrheitlich ab.

(4 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen)

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich,

gemäß durch Begleitbeschluss geändertem

Beschlussvorschlag zu entscheiden.

(9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)

   
    16.03.2015 - Bauausschuss
    Ö 3.4 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.

 

   
    17.03.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 7.3 - geändert beschlossen
    Der Ausschuss stimmt dem Antrag bei 9 - Jastimmen, 5 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltung

Der Ausschuss stimmt dem Antrag bei 9 - Jastimmen, 5 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltung
mehrheitlich zu.

   
    24.03.2015 - Hauptausschuss
    Ö 5.6 - geändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 16.3.2015 folgende Empfehlung abgegeben:

 

 

 

Im Beschlussvorschlag wird

In Punkt 1 der Absatz „b.“ ersetzt durch:

 

„Im Geschosswohnungsbau sind vorzugsweise Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu entwickeln.“

 

              ein Absatz „d.“ eingefügt:

 

„Angesichts des Umstands, dass bereits heute knapp 40 % des Lübecker Stadt-gebiets als Natur- und Landschafts-schutzgebiete unterschiedlicher Qualität ausgewiesen sind, wird derzeit keine Notwendigkeit für zusätzliche Schutz-gebiete gesehen. Neue naturschutz-rechtlich geschützte Gebiete (Freiräume) sind nur noch dann auszuweisen, wenn hierfür an anderer Stelle geringwertigere Schutzgebiete und Freiflächen aufge-hoben und als Kompensationsflächen für

 

Wohnen und Gewerbe freigegeben

werden.“

 

              ein Absatz „e.“ eingefügt:

 

„Die durch die Bürgerschaftsbeschlüsse VO/2015/02327 und VO/2015/02373 beauftragten B-Pläne sind umzusetzen. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird alle zwei Jahre fortgeschrieben.“

 

Nach 2. eingefügt:

 

3. „In Suchräumen im Bereich von Klein-gärten dürfen Maßnahmen nur dann entwickelt werden, wenn über deren Umfang und den dazugehörigen zeitlichen Planungshorizont mit den jeweiligen Kleingärtnern Einvernehmen erzielt wurde.“

 

In der Begründung wird auf Seite 3 im

7. Absatz

 

„Die Konfliktfläche W11 (Vorwerker Friedhof), W20 (Teutendorfer Siedlung) und“  GESTRICHEN und durch

„Die Konfliktfläche“ ersetzt.

 

In der Anlage 3 werden die Gebiete:

 

W9 „Erweiterung Hagenkoppel“,

W20 „ Neue Teutendorfer Siedlung

(westlicher Teil)“,

W11 „Howingsbrook“,

G3 „Verkehrsübungsplatz“;

G14 „Erweiterung Roggenhorst“

 

nach Kategorie 1 gehoben.

 

G6 „Schanzenbergweg“

nach Kategorie 2 gehoben.

 

Das ehemalige Travag Gelände in der

Schlutuper Straße als W22 „Travag

Gelände“

             

in die Kategorie 1 aufgenommen.

 

G10 „Moisling“ soll als Mischgebiet

ausgewiesen werden.

 

Wird die Kategorie 3 – Wohnbauflächen

gestrichen.

 

Wird die Kategorie 3 – Gewerbeflächen

gestrichen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit
Mehrheit (3 Gegenstimmen), gemäß Beschlussvorschlag
in der Fassung der Empfehlung des
Bauausschusses zu entscheiden.

 

             

   
    26.03.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.11 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung:

Mehrheitliche Annahme gem. Empfehlung des Bauaus-schusses (VO/2015/02555)

bei

Ja-Stimmen: 29             

Nein-Stimmen: 16             

Ö 7.3.1  
Antrag zu TOP 7.3 - VO/2014/01797 Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030" (vertagt USO 17.02.2015)
VO/2014/02207  
Ö 7.3.2  
Antrag des Ausschussmitglieds Silke Mählenhoff zu "Zukunftsorientierte Stadtentwicklung Lübeck 2030" (vertagt USO 17.02.2015)
VO/2015/02375  
Ö 8  
Berichte und Antworten (Es liegt nichts vor.)    
Ö 9     Neue Anfragen und Verschiedenes    
Ö 9.1  
Anfrage Herr Röttger - Holzeinschlag Stadtwald    
N 10     Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) vom 17.02.2015      
N 11     Mitteilungen (Es liegt nichts vor.)      
N 12     Vorlagen (Es liegt nichts vor.)      
N 13     Berichte und Antworten (Es liegt nichts vor.)      
N 14     Neue Anfragen und Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse