Auszug - Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030"  

16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung & Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 7.3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 17.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2014/01797 Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. BodenBezüglich:
VO/2014/01571
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Stolte, Christian
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

1

 

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.

 

In Anlehnung an die Beschlussfassung im Bauausschuss beantragt Herr Dr. Lengen der Bürgerschaft die folgende Empfehlung auszusprechen:

 

„Im Beschlussvorschlag wird:

 

der Absatz 1.b. ersetzt durch:

  

Im Geschosswohnungsbau sind vorzugsweise Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu entwickeln.

 

ein Absatz 1.d. eingefügt:

 

Angesichts des Umstands, dass bereits heute knapp 40 % des Lübecker Stadtgebiets als Natur- und Landschaftsschutzgebiete unterschiedlicher Qualität ausgewiesen sind, wird derzeit keine Notwendigkeit für zusätzliche Schutzgebiete gesehen. Neue naturschutzrechtlich geschützte Gebiete (Freiräume) sind nur noch dann auszuweisen, wenn hierfür an anderer Stelle geringwertigere Schutzgebiete und Freiflächen aufgehoben und als Kompensationsflächen für Wohnen und Gewerbe freigegeben werden.

 

nach 2. eingefügt:

 

3.              Die durch die Bürgerschaftsbeschlüsse VO/2015/02327 und VO/2015/02373
              beauftragten B-Pläne sind umzusetzen. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird zweijährlich               fortgeschrieben.

 

4.              In Suchräumen im Bereich von Kleingärten dürfen Maßnahmen nur dann entwickelt               werden, wenn über deren Umfang und den dazugehörigen zeitlichen Planungshorizont               mit den jeweiligen Kleingartenvereinen Einvernehmen erzielt wurde.

 

In der Begründung wird auf Seite 3 im 7. Absatz „Die Konfliktflächen W 11 (Vorwerker Friedhof), W 20 (Teutendorfer Siedlung) und“ gestrichen und durch „Die Konfliktfläche“ ersetzt.

 

 


In Anlage 3 werden die Gebiete:

 

W 9 „Erweiterung Hagenkoppel“,

W 20 „Neue Teutendorfer Siedlung (westlicher Teil)“,

W 21 „Howingsbrook“,

G 3 „Verkehrsübungsplatz“,

G 14 „Erweiterung Roggenhorst“

nach Kategorie 1 gehoben.

 

G 6 „Schanzenberg“ wird nach Kategorie 2 gehoben.

 

G 10 „Moisling“ ist im Suchraum für Wohn- und Gewerbegebiete in Teilbereichen vorzusehen.

 

Das ehemalige Travag Gelände in der Schlutuper Straße als W 22 „Travag Gelände“ in die Kategorie 1 aufgenommen.

 

Wird die Kategorie 3 – Wohnbauflächen gestrichen.

 

Wird die Kategorie 3 – Gewerbeflächen gestrichen.“

 

Herr Stolte geht näher auf die Punkte ein und merkt u.a. an, dass momentan ein ausgewogenes Konzept vorliege. Durch die vorgenannten Änderungen würde es zu einer kompletten Abschaffung der Kategorie 3 und Schieflage des Konzepts kommen. Herr Möller unterstützt Herrn Stolte und fügt hinzu, dass es unverständlich sei, wenn der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung die gesamte Freiraumentwicklung, also Belange des Umweltschutzes, aus der Vorlage streichen würde.

 

Frau Mählenhoff beantragt das Anhörungsrecht für Frau Dowideit als sachkundige Bürgerin, welches der Ausschuss mehrheitlich ablehnt.

 

Herr Mauritz beantragt um 17:30 Uhr die Unterbrechung der Sitzung für eine 5-minütige
Beratungspause, welche der Ausschuss einstimmig beschließt.
Der Ausschuss setzt die Sitzung um 17:35 Uhr fort.

 

Herr Müller und Herr Schaafberg beantragen die Vertagung der Vorlage aufgrund der umfangreichen Änderungen und um schriftliche Vorlage der Änderungen.

 

Der Ausschuss lehnt die Vertagung bei 4 - Jastimmen, 10 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltung
mehrheitlich ab.

 

Frau Mählenhoff lässt über den Antrag von Herrn Dr. Lengen abstimmen.

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag bei 9 - Jastimmen, 5 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltung

Der Ausschuss stimmt dem Antrag bei 9 - Jastimmen, 5 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltung
mehrheitlich zu.