Veröffentlicht am 09.01.2026

Hansestadt Lübeck bereitet Umsetzung des „Bauturbos“ vor

Schnellere Verfahren für mehr Wohnraum: Stadt schlägt Politik organisatorische Anpassungen zur Entbürokratisierung vor

Die Hansestadt Lübeck stellt die Weichen, um den vom Bund beschlossenen sogenannten „Bauturbo“ zur Beschleunigung des Wohnungsbaus zügig anwenden zu können. Ziel ist es, dringend benötigten Wohnraum schneller zu ermöglichen und gleichzeitig eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.

Mit dem im Oktober 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus hat der Bund neue Instrumente geschaffen, um vor allem die Genehmigungsverfahren für Wohnungsbauvorhaben zu vereinfachen und zu verkürzen. Ziel des Gesetzes ist es, angesichts des angespannten Wohnungsmarktes schneller neuen Wohnraum zu schaffen – etwa durch Neubauten, Aufstockungen, Anbauten oder die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnungen.

Lübeck begrüßt diese Initiative ausdrücklich und unterstützt das Bemühen des Bundes, dem angespannten Wohnungsmarkt wirksam zu begegnen.

Neue Möglichkeiten für schnelleres Bauen

Mit der Gesetzesänderung hat der Bund neue Regelungen im Baugesetzbuch eingeführt. Diese erlauben es Städten und Gemeinden, in bestimmten Fällen von bestehenden Bebauungsplänen oder sonstigen bauplanungsrechtlichen Bestimmungen abzuweichen. So können beispielsweise zusätzliche Wohnungen in bestehenden Quartieren ermöglicht werden, ohne dass jedes Mal ein langwieriges Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden muss.

Eine zentrale Neuerung ist dabei der sogenannte „Bauturbo“. Er eröffnet – zeitlich befristet bis Ende 2030 – besonders weitgehende Spielräume, um Wohnbauvorhaben schneller zu genehmigen. Voraussetzung ist jedoch stets, dass öffentliche Belange wie Umwelt- und Naturschutz, Immissions- und Denkmalschutz unter Berücksichtigung nachbarlicher Belange weiterhin beachtet werden.

Rahmenbedingungen vor Ort müssen angepasst werden

So hilfreich die neuen Regelungen sind: Sie greifen nicht automatisch. Der Gesetzgeber hat bewusst festgelegt, dass jede Kommune selbst entscheidet, ob und wie sie diese Instrumente anwendet. Zudem ist vorgesehen, dass die Gemeinde jedem entsprechenden Vorhaben ausdrücklich zustimmen muss.

Nach der derzeitigen Rechtslage müssten entsprechende Anträge grundsätzlich von der Bürgerschaft beschlossen werden. Aufgrund gesetzlich vorgegebener kurzer Fristen – teils nur drei Monate – wäre dies in der Praxis jedoch kaum leistbar. Die Gefahr bestünde, dass erhebliche Abweichungen vom bisher geltenden Bauplanungsrecht allein aus Zeitgründen automatisch als genehmigt gelten, ohne dass die Stadt ihre städtebaulichen Ziele ausreichend einbringen kann.

Entbürokratisierung für mehr Tempo – bei klarer Verantwortung

Um genau das zu vermeiden, schlägt die Stadtverwaltung der Politik jetzt eine Anpassung der organisatorischen Abläufe zur Entbürokratisierung vor. Um schnellere Verfahren zu ermöglichen, müssten Zuständigkeiten zielführend geordnet und die Hauptsatzung angepasst werden: Wohnbauvorhaben im Innenbereich sollen künftig zügig durch die Verwaltung geprüft und entschieden werden können. Der politische Raum bleibt eingebunden, indem regelmäßig über die Entscheidungen im Bauausschuss berichtet wird. Vorhaben mit größerer Bedeutung für die Stadtentwicklung, im Außenbereich, sollen politisch im Bauausschuss beraten und entschieden werden.

Damit wird sichergestellt, dass Verfahren, wie vom Bund gewünscht, deutlich beschleunigt und Fristen eingehalten werden können, ohne die kommunale Planungshoheit oder die politischen Entscheidungsrechte aus dem Blick zu verlieren.

Gemeinsames Ziel: Mehr Wohnraum, weniger Bürokratie

Damit der Bauturbo wirken kann, braucht es nicht nur neue Gesetze, sondern auch schlanke, verlässliche Entscheidungsstrukturen auf kommunaler Ebene. Mit den vorgeschlagenen Änderungen möchte die Hansestadt Lübeck die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um den Bauturbo verantwortungsvoll anzuwenden. Die geplanten Anpassungen werden jetzt in den politischen Gremien beraten und abschließend der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt.

Lübeck bereitet sich damit aktiv auf die neuen bundesrechtlichen Möglichkeiten vor und setzt ein klares Signal: Mehr Tempo beim Wohnungsbau ist notwendig – aber mit Augenmaß, Transparenz und klaren Regeln.

Hintegrundinformationen zum „Bauturbo“

Ausführliche Informationen zum Bau-Turbo, dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, das zum 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, finden Interessierte unter www.schleswig-holstein.de/bauturbo. Ausführliche Erläuterung können unter
www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/bauen/Downloads/bauturbo_erlaeuterungen.pdf auch als PDF heruntergeladen werden.

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