Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – sowie zur 122. Änderung des Flächennutzungsplans
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Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 21. Juli 2025 zum Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – sowie zur 122. Änderung des Flächennutzungsplans die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Strecknitz. Es umfasst die zwischen dem Bahnhaltepunkt Hochschulstadtteil und der Wohnsiedlung Bornkamp gelegene Freifläche, die heute in Teilen mit Containern für eine Flüchtlingsunterkunft bestanden ist, sowie Teile des nördlich angrenzenden Kleingartengeländes. Die Plangebietsgröße beträgt rund 5,1 ha.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets für unterschiedliche Nutzergruppen (allgemeines Wohnen, Studierendenwohnen) geschaffen werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Veröffentlichung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 28. Juli bis einschließlich 1. September 2025 auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter www.luebeck.de/bebauungsplaene.
Verfügbar sind in dieser Zeit die Entwürfe des Bebauungsplans 09.13.00 und der zugehörigen 122. Änderung des Flächennutzungsplans, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen.
Zusätzlich werden die Unterlagen zur Einsichtnahme im Bürgerservicebereich des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 10, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten ausgelegt: montags bis mittwochs jeweils 8 bis 15 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 12 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer (0451) 122-6173 oder per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form der Umweltberichte zu den Bauleitplänen (jeweils Kapitel 6 der Begründung), als Fachgutachten (Baugrundvorerkundung, Schalltechnischen Untersuchung, Artenschutzrechtlichen Prüfung, Untersuchung zum Vorkommen der Zauneidechse, Wasserwirtschaftlicher Begleitplan, Sichtachsenstudie) sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
· Schutzgut Boden: Bodenbeschaffenheit und Bodenfunktion, Verlust der Bodenfunktionen durch Versiegelung und erforderlicher Ausgleich, Planungsalternativen.
· Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch, Flächenversiegelung und Flächennutzung; Standortalternativen.
· Schutzgut Wasser: Betroffenheit von Oberflächengewässern, Beeinträchtigung des Grundwassers und Grundwasserverhältnisse, Planung der Niederschlagswasserbeseitigung.
· Schutzgut Klima und Luft: Frischluftgebiete, Kaltluftentstehungsgebiete und Luftgeneration, Klima und Mikroklima, Starkregenereignisse.
· Schutzgüter Pflanzen und Tiere einschließlich Arten- und Lebensgemeinschaften sowie biologische Vielfalt und Artenschutz: Flächennutzung und Biotopstrukturen sowie geschützte Biotope, Auswirkungen der Planung auf Lebensräume von Fledermäusen und weiteren Säugetieren sowie Amphibien und Reptilien, Insekten und Weichtieren, Brut und Rastvögeln, Auswirkungen der Planung auf angrenzende FFH-Gebiete, und Naturschutzgebiete, Maßnahmen der naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Kompensation, zu den Auswirkungen der Planung auf Wald, Gehölzstreifen und Gebüsche, Knicks, Bäume und Grünflächen, Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen der naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Kompensation.
· Landschaftsbild: Veränderung des Landschaftsbildes als Folge der Bebauung, Lage des Plangebietes im Landschaftsraum, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (Eingrünung).
· Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit: Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholung, Staub und Geruch aus den angrenzenden Landwirtschaftsflächen, Immissionen aus verkehrlichen Belastungen und von gewerblichen Nutzungen, Abfallbeseitigung und Altlasten, Zulässigkeit und Vorhandensein von Betrieben die unter die „Störfallrichtlinie“ (Seveso III-Richtlinie) fallen sowie schwerer Unfälle und Katastrophen.
· Kultur- und sonstige Sachgüter: Auswirkungen der Planungen auf Kulturdenkmale und archäologische Siedlungsflächen sowie das Welterbe, Umgang bei archäologischen Funden und Hinweise auf archäologische Fundstellen.
· Aussagen zu Wechselbeziehungen und -wirkungen zwischen den Schutzgütern.
· Aussagen zum Monitoring.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de, per Post an Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Für die Änderung des Flächennutzungsplans wird ergänzend darauf hingewiesen, dass anerkannte Naturschutzverbände und sonstige Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
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