Was sind 1,50 Meter? Vier Kästen Brause, eine Schwimmnudel, ein Zweisitzersofa, ein Einkaufswagen oder ein Babyelefant? Der klassische "Fang von gestern"? Alles richtig, doch 1,50 Meter sind auch der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand, den Autofahrende innerorts beim Überholen von Radfahrenden einhalten müssen. Außerorts sind zwei Meter Abstand beim Überholen vorgeschrieben.
Die RAD.SH, Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs, startet in dieser Woche eine Aktion, um Autofahrende auf den Überholabstand aufmerksam zu machen. Diese soll insbesondere Berufspendlerinnen und -pendler erreichen, um die Botschaft im Alltag präsent zu halten. Die Hansestadt Lübeck nimmt als Mitglied der RAD.SH ebenfalls an der Aktion teil. Der Kommunale Ordnungsdienst verteilt Duftfiguren im Fischeroutfit mit frischem Zitronenduft an Autofahrende, damit sie immer an den Überholabstand erinnert werden.
Unterstützt wird die Initiative vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein. Die Kampagne ist Teil einer umfassenden Strategie zur Förderung des Radverkehrs in Schleswig-Holstein, die darauf abzielt, das Bewusstsein für ein rücksichtsvolleres Miteinander zu stärken und die Straßen für alle sicherer zu machen. +++