Veröffentlicht am 21.08.2024

Hansestadt Lübeck sucht ehrenamtliche Richter:innen für das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht

Gerechtigkeit sucht Verstärkung: Ehrenamtliche Richter:innen leisten wertvollen Beitrag bei gerichtlichen Entscheidungen

Ehrenamtliche Richter:innen tragen die Perspektiven und Stimmen der Gesellschaft in die Gerichtssäle. Sie urteilen neben den Berufsrichter:innen über Angeklagte und pausieren dafür schon mal Arbeit und Freizeit – dafür wird Ihnen aber auch ein verantwortungsvolles, interessantes und vielfältiges Ehrenamt anvertraut. Die ehrenamtlichen Richter:innen sollen Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus Ihrem täglichen Leben in die Verhandlungen und Beratungen einbringen. Ihre Mitwirkung stärkt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung.

Die ehrenamtlichen Richter:innen werden von einem Wahlausschuss jeweils für fünf Jahre aus Vorschlagslisten der Kreise und der kreisfreien Städte gewählt. Die aktuelle Wahlperiode beginnt am 1. April 2025 und endet am 31. März 2030. Der Wahlausschuss besteht aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts bzw. der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts, einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und sieben vom Innen- und Rechtsausschuss des Landtags gewählten Vertrauensleuten.

Ehrenamtliche Richter:innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie sollen das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Besondere Sach- oder Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Das Gesetz enthält einige Ausschluss- und Hinderungsgründe (§§ 21 und 22 VwGO). So können beispielsweise Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nicht zu ehrenamtlichen Richter:innen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit berufen werden.

Wer zur ehrenamtlichen Richterin oder zum ehrenamtlichen Richter gewählt wurde, ist verpflichtet, das Amt anzunehmen.

Ehrenamtliche Richter:innen unterliegen wie auch Berufsrichter:innen der Verschwiegenheit. Insbesondere haben sie das Beratungsgeheimnis zu wahren.

Interessierte können sich bis zum 6. September 2024 bei der Hansestadt Lübeck, 1.102.1 Zentrale Verwaltungsdienste, Fackenburger Allee 29, 23554 Lübeck bewerben. Das entsprechende Formular kann von der Internetseite unter www.luebeck.de/richterehrenamt heruntergeladen werden. Für telefonische Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Zentrale Verwaltungsdienste unter der Rufnummer (0451) 122-7331. +++