Die Zufahrt von der Oderstraße auf die Hauptfahrbahnen der Schwartauer Landstraße beziehungsweise die Zufahrt von der Schwartauer Landstraße zur Parallelstraße beziehungsweise Oderstraße wird ab Mitte Juli 2024 baulich unterbunden.
In dem Bereich ereigneten sich 2022 sechs polizeilich aufgenommene Verkehrsunfälle, die alle das Nichtbeachten der Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen zur Ursache hatten. Hierbei handelte es sich ausschließlich um Fahrzeuge, die aus der Oderstraße nach links in Fahrtrichtung Lübeck abgebogen sind. Im Rahmen der Unfallkommission wurde daher hierzu beschlossen, an dieser Stelle das Zeichen 209 „vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts“ anzuordnen, um so den Unfallschwerpunkt zu entschärfen.
Trotz dieser Umsetzung der verkehrlichen Anordnung gab es dort 2023 wieder vier polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen, die durch rechtswidrig linksabbiegende Fahrzeuge verursacht wurden.
Damit diese Unfallhäufung nicht weiter bestehen bleibt, wurde unter Beteiligung der Polizei entschieden, die Fahrbeziehung zwischen den Hauptfahrbahnen und der Parallelstraße an der Einmündung zur Oderstraße baulich zu unterbinden.
Das Ausfahren aus der Parallelstraße stadteinwärts wird aufgrund dessen nur noch über die signalisierte Kreuzung Helgolandstraße/Schwartauer Landstraße oder über die Oderstraße und Posener Straße möglich sein. Damit sich der bisherige Unfallschwerpunkt nicht an das Ende der Parallelfahrbahn in Richtung Bad Schwartau verlagert, wird dort zukünftig nur das Weiterfahren in Richtung Bad Schwartau erlaubt sein.
Die Hauptzufahrt in die Parallelstraße soll an der Kreuzung Helgolandstraße/Schwartauer Landstraße erfolgen. Hierfür wird in dem zweispurigen Bereich aus Bad Schwartau kommend, das Linksabbiegen auf der linken Fahrspur erfolgen, so dass der stadteinwärts fahrende Verkehr auf der rechten Fahrspur vorbeifahren kann.
Sollte es zu einem sehr starken Verkehr auf der Parallelstraße zwischen der Oderstraße und der südlichen Ausfahrt in Richtung Bad Schwartau (reines Wohngebiet) kommen, wird sich vorbehalten, diesen Straßenabschnitt in eine Einbahnstraße umzuwandeln.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr des Fachbereichs Planen und Bauen bittet, um Verständnis und Beachtung für diese Sicherheitsmaßnahmen. +++