Um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern werden folgende Halteverbote eingerichtet:
Halteverbote in der Kirschenallee
In der Kirschenallee zwischen Wesloer Straße und Bahnübergang parken am Straßenrand immer wieder Fahrzeuge in Richtung Brandenbaum, obwohl auf den angrenzenden Grundstücken ausreichend Stellplätze vorhanden sind. Insbesondere, wenn direkt kurz nach der Einmündung Kirschenallee/Wesloer Straße Fahrzeuge abgestellt werden, führen diese zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Bei dann dort an der Ampel in Gegenrichtung wartenden Fahrzeugen kommt es zum Rückstau in der Wesloer Straße, weil das Einbiegen in die Kirschenallee durch parkende Fahrzeuge verhindert wird. Dies führt vor allem auch zu Verzögerungen im Busverkehr.
Hinzu kommt, dass sich das Verkehrsaufkommen in diesem Stück der Kirschenallee seit der Sanierung des dortigen Bahnübergangs erhöht hat. Im Zuge der Sanierung wurde aus Sicherheitsgründen das Linksabbiegen auf die dortigen Gewerbegrundstücke untersagt, um einen Rückstau auf dem Bahnübergang zu vermeiden. Das führt nun zu einem Verkehrsanstieg aus Richtung Wesloer Straße.
Um den Verkehrsfluss künftig zu verbessern, die Rückstaubildung zu minimieren und die Verzögerungen um Busverkehr zu vermeiden werden auf der Gebäudeseite der Kirschenallee absoluten Halteverbot angeordnet. Sollte sich aber der ruhende Verkehr auf die andere Straßenseite verlagern, so wird die Straßenverkehrsbehörde prüfen, ob absolute Halteverbote dann auch dort erforderlich sind. Eine zeitliche Einschränkung der absoluten Halteverbot ist nicht möglich, weil der Linienverkehr dort auch am Wochenende stündlich von früh morgens bis spät abends verkehrt.
Wendische Straße: Halteverbot vor der Schule
Im Zuge der Wendischen Straße, wird auf der Seite der dortigen Schule, ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Dadurch wird der Eingangsbereich der dortigen Gemeinschaftsschule übersichtlicher, und damit auch für die Schülerschaft sicherer gestaltet. Zudem wird der reibungslose Begegnungsverkehr des ÖPNV gewährleistet. Gleichzeitig unterstützt diese Maßnahme bereits die in Aussicht gestellte Busbeschleunigung.
Leider kommt es, insbesondere im Zusammenhang mit Begegnungsverkehren, aufgrund der dort parkenden Fahrzeuge zu massiven Problemen des Busverkehrs im langgezogenen Kurvenbereich in der Wendischen Straße zwischen Gotenweg und Sachsenweg. Durch das dortige beidseitige Gehwegparken verbleibt eine Restfahrbahnbreite von 5,50 Meter. Für den Begegnungsverkehr zweier Buslinien wird allerdings eine Breite von 6,50 Meter benötigt. Laut Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH kam es in diesem Bereich immer wieder zum Zusammentreffen zweier Busse, die dann den Bereich ohne Hilfe nicht mehr passieren konnten. Zum Teil erhebliche Verzögerungen im Busverkehr waren die Folge, denn nur mit Hilfe eines Verkehrsmeister im Außendienst konnten die Situationen gelöst werden.
Theodor-Heuss-Straße – teilweise Halteverbot im Wendehammer
Im Zuge der Theodor-Heuss-Straße wird im Bereich des dortigen Wendehammers, teilweise ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Aufgrund der teilweise rechtswidrig parkenden Fahrzeuge haben sowohl die Entsorgungsbetriebe Lübeck massive Probleme, die Müllentsorgung durchzuführen, als auch die Feuerwehr, die als Feuerwehrzufahrt gekennzeichneten Flächen zu erreichen.
In diesem Abschnitt ist das Parken aufgrund des Straßenquerschnitts bereits gemäß § 12 der Straßenverkehrsordnung verboten. Die Beschilderung soll nun dazu beitragen, dass im Notfall die Feuerwehr ungehindert die Feuerwehraufstellflächen zwischen den Gebäuden erreichen kann, und auch die regelmäßige Müllentsorgung gewährleistet werden kann.
Aldermannweg – Anordnung von Halteverbot im Wendehammer
Im Straßenbereich Aldermannweg sind absolute Halteverbote zum Befahren des Wendehammers sowie auch zum Erreichen beziehungsweise Verlassen der dortigen Gewerbegrundstücke mit Sattelzügen erforderlich. Es wird um Beachtung der Halteverbote gebeten.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr bittet um Verständnis für die Maßnahmen, die einzig der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden sowie der Optimierung des Verkehrsflusses dienen. +++