Veröffentlicht am 02.07.2024

SIE verhandeln mit Kostenträgern zur Anpassung von Pflege-Entgelten

Gestiegene Personal- und Sachkosten machen Erhöhung der Pflegesätze für die Senior:InnenEinrichtungen notwendig

Seit über 50 Jahren gewährleisten die Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge in acht Pflegeeinrichtungen aktivierende Pflege, altersgerechte Betreuung sowie bestmögliche Versorgung. Dabei ist das oberste Ziel der SIE, einen hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten.

Über 500 Mitarbeiter:innen arbeiten Hand in Hand, um den Bewohnenden eine hohe Lebensqualität zu ermöglichen. Stark gestiegene Kosten machen nun eine Erhöhung der Entgelte notwendig, um diesen hohen Standard auch weiterhin gewährleisten zu können – die derzeit gültigen Entgelte für die Pflege und Betreuung sowie Unterkunft und Verpflegung sind nicht mehr ausreichend.

Aus diesem Grund verhandeln die Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern über den Abschluss einer neuen Pflegesatzvereinbarung. Die Entgelterhöhungen würden frühestens zum 1. August 2024 wirksam werden.

Warum ist eine Entgelterhöhung unvermeidlich?

Die notwenige Erhöhung ist vor allem auf gestiegene Personal- und Sachkosten zurückzuführen. In den neuen Pflegesätzen sind tarifliche Anpassungen und die leider stark gestiegenen Sachkosten enthalten sowie der Umstand, dass die bisher durch gesondert mit Fördermitteln finanzierten Pflege- und Pflegehilfskräfte nun mit den gesamten Kosten in die Pflegesätze eingerechnet werden.

In Bezug auf Personalkostensteigerung gilt eine Tariftreueregelung, die der Verbesserung der Entlohnung von Pflegekräften dient und eine gesetzlich geregelte Steigerung im Personalkostenbereich vorsieht. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die neue Pflege- und Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen, durch die die Ausstattung mit Personal in der Pflege verbessert wird.

Gleichzeitig wurden die bisher auf Grundlage verschiedener Pflegereformen geschaffenen zusätzlichen Stellen, welche bislang allein von den Kostenträgern finanziert wurden, in die neuen Pflegesätze integriert. Dies führt einerseits zu einer spürbaren Verbesserung des Pflegepersonalschlüssels, andererseits zu einer Steigerung der Pflegesätze.

Inflationsbedingt ist eine Kostensteigerung im Bereich der Sachkosten unausweichlich. Zusätzlich erfolgt eine Steigerung in den Bereichen Energiekosten, Materialaufwendungen und Lebensmittelkosten.

Spezielle Herausforderung SIE Heiligen-Geist-Hospital

Durch die deutlich geringere Bettenanzahl in der SIE Heiligen-Geist-Hospital müssen nun, aufgrund der geringeren Anzahl der verfügbaren Betten (etwa nur noch die Hälfte), insbesondere die fixen oder auch Strukturkosten auf weniger Bewohnende verteilt werden.

Die aufgeführten Punkte machen deutlich, warum eine Entgelterhöhung unausweichlich wird, um eine hohe Pflege- und Betreuungsqualität dauerhaft aufrechtzuerhalten.

Seit geraumer Zeit zahlen die Pflegekassen zur Entlastung nach dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) Zuschläge, die belastungsmindernd wirken und abhängig von der Aufenthaltsdauer sind. Anspruch auf diese gestuften Leistungszuschläge (15%, 30%, 50%, 75%) haben alle Bewohnenden.

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