Veröffentlicht am 20.06.2024

Haltverbote für die Feuerwehrzufahrt der Albert-Schweitzer-Schule

Freie Zufahrt für Rettungsfahrzeuge wird durch geänderte Parkregelung sichergestellt

Bei der Grundstückszufahrt der Albert-Schweitzer-Schule an der Albert-Schweitzer-Straße/Knud-Rasmussen-Straße handelt es sich um eine Feuerwehrzufahrt. Nachdem sich in einem Austausch mit der Feuerwehr herausstellte, dass sich die Zufahrt zum Grundstück schwierig gestaltet, wurde eine Schleppkurvenberechnung durchgeführt.

Aus dieser Berechnung hat sich dann ein entsprechender Platzbedarf ergeben, um die problemlose Zufahrt für Rettungsfahrzeuge gewährleisten zu können. Hierzu ist die Einrichtung von Haltverboten erforderlich. Etwa elf Parkplätze entfallen durch diese Maßnahme, für die kein direkter Ersatz im öffentlichen Straßenraum möglich ist.

Bei akuten Notfällen kann eine freie Zu- und Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz den entscheidenden Unterschied machen. Daher sind solche Maßnahmen in einzelnen Fällen zum Wohl aller notwendig. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr des Fachbereichs Planen und Bauen bittet um Verständnis für diese Maßnahme.

Es ist verständlich, dass Parkplätze begrenzt sind und das Parken somit manchmal eine Herausforderung darstellen kann. Doch wenn sich alle bewusst dafür entscheiden, Rücksicht zu nehmen und die Regeln zu respektieren, schafft das eine Umgebung, in der alle Verkehrsteilnehmenden sicher und ohne Behinderung unterwegs sein können.

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