Veröffentlicht am 06.06.2024

Zeitweise Haltverbote im Bollbrügg und Hollbeck

Vom 1. Juli bis 31. August 2024 müssen die Straßen für Erntefahrzeuge freigehalten werden

Vom 1. Juli bis 31. August 2024 werden während der Erntezeit Haltverbote in den Straßen Bollbrügg und Hollbeck eingerichtet.

Für die sehr breiten Erntefahrzeuge reicht die Restbreite der Fahrbahn von 3,30 Meter bei einseitig parkenden Fahrzeugen nicht aus. Daher müssen dort für beide Fahrtrichtungen Haltverbote eingerichtet werden.

Je nach Wetterlage und Reifegrad der Früchte erfolgt die Ernte in diesen Monaten zu unterschiedlichen Tageszeiten, die dann zum Landwirtschaftlicher Ein- und Verkauf Ostholstein eG (LEV) im Bollbrügg gebracht werden. Eine zeitliche Einschränkung der Haltverbote ist daher bis im Bereich der Kleingartenanlage im Hollbeck leider nicht möglich. Da die Anlage über keine eigenen Parkplätze verfügt, kann dort täglich von 6 bis 10 Uhr be- und entladen werden.

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr des Fachbereichs Planen und Bauen bittet um Verständnis und um Beachtung der Haltverbote. +++