Veröffentlicht am 27.03.2024

Einbahnstraßenregelung in der Beckergrube

Aufgrund notwendiger archäologischer Untersuchungen ist die Beckergrube ab 3. April nur in Richtung Untertrave befahrbar

Eine Straßenansicht der Beckergrube stadtauswärts.

Im Zuge der vorbereitenden archäologischen Grabungen in der Beckergrube ergibt sich aufgrund der Lage, Tiefe und zwingend einzuhaltender Abstände zur Fahrbahn aktuell die Notwendigkeit, eine Einbahnstraßenregelung einzurichten. Diese wird ab Mittwoch, 3. April 2024, in der Beckergrube in Fahrtrichtung Untertrave umgesetzt.

Die Arbeiten sind Voraussetzung für die spätere Baufeldfreigabe für den Umbau der Beckergrube. Die Einbahnstraßenregelung wird dann zu Beginn der Baumaßnahme in die Vollsperrung übergehen, die im Zuge der Umgestaltung Beckergrube eingerichtet wird.

Radverkehrsführung

Der Radverkehr kann auch während der Einbahnstraßenregelung weiterhin in Richtung Burgtor geführt werden, da die vorhandene Restfahrbahnbreite 3,70 Meter beträgt.

Anpassung des Linienverkehrs

Die Haltestellen Stadttheater, Breite Straße, Untertrave und Beckergrube in Richtung Gustav-Radbruch-Platz werden für diesen Zeitraum aufgehoben. Auch die Haltestelle Schüsselbuden bleibt weiterhin aufgehoben. Die entsprechenden Linienbusse werden über die Holstenstraße und Königstraße umgeleitet.

Archäologische Untersuchungen

Die Beckergrube ist eine wichtige Straße mit bedeutsamen unterirdischen Strukturen im UNESCO Welterbe. Unter der Straße und dem Gehweg befinden sich die noch erhaltenen Haus- und Mauerreste der mittelalterlichen Häuser, die bei Bombenangriffen im Zweiten Weltkrieg zerstört wurden. Im Zuge der Planung für die Baumgruben werden die Brandmauern, Giebel und alten Siedlungsspuren, die Teil des unterirdischen UNESCO Welterbes sind, sachgemäß ausgegraben, dokumentiert und möglichst erhalten oder fachgerecht entnommen. Im Zuge der Baumaßnahmen müssen die Archäolog:innen aktuell weiter in Richtung Straße graben. Dort befinden sich außerdem noch ehemalige Straßen- und Wegehorizonte.

Einbahnstraßenregelung Fünfhausen

Aufgrund einer Neuverlegung von Leitungen durch die Stadtwerke Lübeck kommt es zudem ab Mittwoch, 27. März 2024, in der Straße Fünfhausen zu einer einseitigen Sperrung der Fahrbahn in Richtung Beckergrube. Das Parkhaus kann weiterhin von der Beckergrube aus angefahren werden und der Verkehr aus dem Parkhaus kann über die Holstenstraße abfließen.

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