Veröffentlicht am 11.10.2023

Begrüßungsgeld kann ab sofort online beantragt werden

Stadt heißt Studierende, Auszubildende sowie Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahr und Bundesfreiwilligendienst mit 100 Euro willkommen

Seit mehr als fünf Jahren schon heißt die Hansestadt Lübeck junge Menschen, die für ein Studium eine Ausbildung, für die Teilnahme am Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr beziehungsweise für den Bundesfreiwilligendienst nach Lübeck ziehen, mit einem Begrüßungsgeld von 100 Euro willkommen.

Bisher konnte der Antrag nur persönlich in den Bürgerservicebüros gestellt beziehungsweise schriftlich per Post eingereicht werden. Den Termin im Bürgerservicebüro kann man sich ab jetzt allerdings sparen. Sowohl das Begrüßungsgeld als auch die Ummeldung der Wohnung können digital beantragt werden. Seit Anfang Oktober stehen die beiden Online-Dienstleistungen auf der Homepage der Hansestadt Lübeck zur Verfügung.

„Junge Nachwuchskräfte, die nach Lübeck ziehen, bereichern unsere Stadtgesellschaft. Es freut mich, dass wir die Angebote für diese Zielgruppe nun so bequem und unbürokratisch gestalten können“, sagt Bürgermeister Jan Lindenau. „Das „digitale Begrüßungsgeld“ bringt vielerlei Vorteile“, ergänzt Senator Ludger Hinsen. „Die Berechtigten profitieren davon, dass die Anträge rund um die Uhr und papierlos gestellt werden können und auch der Verwaltung hilft dies für eine schnellere Bearbeitung.“

„Das Begrüßungsgeld ist ein weiterer von mittlerweile über 100 Onlinediensten, die wir sukzessive weiter ausbauen. Damit modernisieren wir den Bürgerservice und kommen dem Wunsch der Bürger:innen nach, die sich mehr digitale Angebote der Stadtverwaltung wünschen“, sagt Dr. Stefan Ivens, Chief Digital Officer der Hansestadt Lübeck.

Wer kann Begrüßungsgeld beantragen?

Voraussetzung ist die erstmalige Anmeldung mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in der Hansestadt Lübeck. Der Umzug nach Lübeck darf frühestens drei Monate vor und spätestens zwölf Monate nach Beginn der Ausbildung, des Studium bzw. des Freiwilligendienstes erfolgt sein. Begrüßungsgeld kann nur einmalig beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Bearbeitung des Antrages wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie die Immatrikulationsbescheinigung, der Ausbildungsvertrag oder ein Nachweis über ein Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst benötigt.

Weitere Informationen sind online abrufbar unter

·         www.luebeck.de/wohnsitz

·         www.luebeck.de/begruessungsgeld +++