Künftig können Lübecker:innen ihre neue Adresse nach einem Umzug digital anmelden. Damit sparen sie nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Die Hansestadt Lübeck ist die erste Kommune bundesweit, die sich der von Hamburg entwickelten Online-Dienstleistung anschließt.
„Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung digitalisiert die Hansestadt Lübeck eine für die Bürger:innen zentrale Verwaltungsleistung. Für viele Lübecker:innen ist es ab jetzt möglich, die Ummeldung nach dem Umzug bequem von zu Hause aus zu erledigen. Damit tragen wir erheblich dazu bei, den Bürgerservice moderner und innovativer zu gestalten – so, wie Verwaltung heutzutage sein muss. Ich danke für die gute Kooperation in der Metropolregion Hamburg“, erklärt Bürgermeister Jan Lindenau.
Wer umzieht, muss innerhalb von 14 Tagen seine neue Adresse bekanntgeben. Der neue Onlinedienst, die sogenannte elektronische Wohnsitzanmeldung, bietet ab dem 2. Oktober 2023 eine Alternative zum Behördengang. Der komplette Anmeldeprozess lässt sich damit rechtssicher und fristgerecht jederzeit und von jedem Ort erledigen. Zum Start in Lübeck steht die elektronische Wohnsitzanmeldung jedoch zunächst nur für alleinstehende Personen (unverheiratet, ohne minderjährige Kinder) zur Verfügung. Schon im nächsten Jahr soll der Onlinedienst aber auch für Familien zur Verfügung stehen. Allein in Lübeck könnten in Zukunft jedes Jahr rund 10.000 An- und Ummeldungen digital erledigt werden. Der Onlinedienst wurde von der Senatskanzlei Hamburg in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) entwickelt. Insbesondere ist der Onlinedienst interessant für Auszubildende, Studierende und Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) absolvieren. Diese können in Kürze zusätzlich einen Onlinedienst zur Beantragung des Begrüßungsgeldes nutzen können.
Dr. Stefan Ivens, Chief Digital Officer der Hansestadt Lübeck, ergänzt: „Wir sind stolz darauf, als erste Kommune bundesweit den von Hamburg entwickelten Onlinedienst anbieten zu können. Das entlastet die Bürger:innen genauso wie die Verwaltung und ist wegweisend für zukünftige Digitalisierungsprojekte.“
Wer kann den Onlinedienst zuerst nutzen und wie geht es weiter?
Das Angebot richtet sich zum Start an unverheiratete Personen ohne minderjährige Kinder, die nach Lübeck ziehen oder innerhalb des Stadtgebiets umziehen. Möglich sind alle Anmeldungen in neue Haupt- oder alleinige Wohnungen. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Onlinedienstes sind ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein Servicekonto Plus und die AusweisApp 2. EU-Bürger:innen und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums können den Dienst mittels einer eID-Karte nutzen. Der Onlinedienst wird durch die Senatskanzlei Hamburg kontinuierlich weiterentwickelt, so dass bereits 2024 der Umzug von Familien möglich sein wird und die Ausweitung des Services auf weitere Nutzer:innengruppen erfolgt.
Wie läuft der Prozess aus Sicht der Nutzer:innen?
Die Bürger:innen können den neuen Onlinedienst über die Internetseite der Hansestadt Lübeck www.luebeck.de/onlinedienste erreichen und werden Schritt für Schritt durch die elektronische Wohnsitzummeldung geführt. Sie authentifizieren sich datenschutzkonform durch die Online-Ausweisfunktion ihres deutschen Personalausweises oder mit der eID-Karte. Dann erhalten sie Zugriff auf ihre bisher im Melderegister gespeicherten Daten, können diese überprüfen und ihre neue Adresse eingeben. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist nicht mehr nötig. Stattdessen erhalten die Bürger:innen einen Code, der per Post an die neue Adresse geht. Nach Eingabe des Codes gibt es die elektronische Meldebestätigung zum Download. Ein elektronisches Siegel macht das Dokument fälschungssicher. Die neuen Daten aus dem Melderegister können nun per AusweisApp 2direkt auf den Chip im Personalausweis oder der eID-Karte übertragen werden. Dafür genügt ein handelsübliches Smartphone. Der Adressaufkleber für das Ausweisdokument kommt per Post.
Hintergrund:
Die elektronische Wohnsitzanmeldung gehört zur föderalen Digitalisierungsoffensive auf Basis des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Bundesregierung finanziert das Hamburger Projekt aus Mitteln des Konjunkturpakets und ermöglicht die länderübergreifende Zusammenarbeit bei Umsetzung und Betrieb des Onlinedienstes. Dabei kooperiert die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat. Der Onlinedienst wurde nach dem "Einer-für-alle-Prinzip" (EfA) entwickelt. Nach der erfolgreichen Umsetzung in Lübeck können nun auch andere Städte und Gemeinden in Deutschland den digitalen Service nutzen und ihren Bürger:innen anbieten.
Weitere Informationen sind online abrufbar unter
· www.luebeck.de/begruessungsgeld
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