Veröffentlicht am 21.04.2023

Kommunales Energie-Sonderhilfeprogramm für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser und vergleichbare Einrichtungen von Vereinen

Hansestadt Lübeck stellt 500.000 Euro zur Verfügung – Antragstellung bis 30. September 2023 möglich

Durch den Krieg in der Ukraine sind die Energiekosten in Deutschland signifikant gestiegen, die damit einhergehende prekäre Situation für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser und vergleichbare Einrichtungen von Vereinen bedroht diese in ihrer Existenz.

Vor diesem Hintergrund stellt die Hansestadt Lübeck im Jahr 2023 insgesamt 500.000 Euro im Rahmen eines kommunalen Energie-Sonderhilfeprogramms zur Verfügung. Das Sonderhilfeprogramm verfolgt das Ziel, die vereinsbetriebenen Gemeinschaftshäuser und vergleichbaren Einrichtungen von Vereinen vor energiekostenbedingten Notlagen zu schützen. Mit einem einmaligen Zuschuss sollen existenzgefährdete Gemeinschaftshäuser und vergleichbare Einrichtungen von Vereinen vor der Schließung bewahrt beziehungsweise die Trägervereine mit einem zu erwartenden negativen Jahresergebnis aufgrund von hohen Energiekosten insoweit unterstützt werden, dass sie finanziell abgesichert sind.

„Die Gemeinschaftshäuser und andere Vereine nehmen eine wichtige Rolle in der Stärkung der Stadtteilstrukturen ein und fördern die Kommunikation und den Austausch im Quartier durch Gemeinschaftsveranstaltungen und als Ort der Begegnung. Unser Ziel ist es, diese wichtige oft ehrenamtlich getragene Gemeinwesenarbeit zu unterstützen und sie mit den gestiegenen Energiekosten nicht alleine zu lassen. Sie leisten wichtige Arbeit“, so Bürgermeister Jan Lindenau.

Grundsätzlich ergibt sich der Förderbedarf aus der tatsächlichen Erhöhung der Strom- und Heizkosten.

Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 30. September 2023. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen einer Antragstellung sind online unter www.luebeck.de/stadtteilhilfe abrufbar.

+++