Veröffentlicht am 17.04.2023

Fehler bei Anschrift des Wahllokals aufgeklärt

Stadt versendet Postkarte mit richtiger Anschrift des Wahllokals

Am Sonnabend, 15. April 2023, hat die Hansestadt Lübeck mitgeteilt, dass es zu einem Fehler im Wahlbenachrichtigungsbrief bei der Anschrift des Wahllokals sowohl zur Kommunalwahl als auch zur Wahl des Seniorenbeirats am 14. Mai 2023 gekommen ist. Anstelle der Adresse des Wahllokals war die jeweilige Anschrift des Wahlberechtigten angegeben. Alle anderen Angaben in der Wahlbenachrichtigung sind korrekt.

Der Fehler konnte jetzt in Abstimmung mit der Deutschen Post als Dienstleister der Hansestadt Lübeck aufgeklärt werden. Es handelt sich um ein technisches Versehen bei Erstellung der Druckvorlage. Das Seriendruckfeld für die Wohnanschrift des Wahlberechtigten wurde fälschlicherweise auch als Anschrift für das Wahllokal im Brief doppelt verwendet. Die Deutsche Post hatte den Auftrag für Druck und Versand der Wahlbenachrichtigungen erhalten.

„Ein technischer Fehler hat zu den Fehldrucken der Wahlbenachrichtigungsbriefe geführt. Wir bedauern, dass es dadurch zu Irritationen gekommen ist“, erklärt Stefan Laetsch, Pressesprecher der Deutsche Post DHL.

Alle noch nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen befinden sich derzeit in der Auslieferung, so dass ein Stopp nicht mehr möglich ist. Nach Rücksprache mit dem Landeswahlleiter wurde der Versand einer Adresskorrektur mittels Postkarte in Auftrag geben.

„In den nächsten Tagen werden alle Wahlberechtigten sowohl zur Kommunalwahl als auch zur Wahl des Seniorenbeirates eine Postkarte mit der richtigen Anschrift des Wahllokals erhalten“, so Lübecks Gemeindewahlleiter und Bürgermeister Jan Lindenau. Er führt weiter aus: „Wir stehen hier im engen Austausch mit unserem Partner Deutsche Post, dass die Zusendung zügig erfolgt.“

Ferner teilt der Gemeindewahlleiter mit, dass die fehlerhafte Anschrift des Wahllokals nicht an Dritte weitergegeben worden ist. „Es wurde in jedem einzelnen Brief die Wohnanschrift des Wahlberechtigten fälschlicherweise zwei Mal gedruckt. Ein Datenschutzverstoß liegt nicht vor“, erläutert Bürgermeister Jan Lindenau.

Alle Wahlbenachrichtigungsbriefe sind weiter gültig und sind im Wahllokal zusammen mit dem Personalausweis vorzulegen. Mit dem der Wahlbenachrichtigung beiliegenden Antrag kann ebenfalls die Briefwahl weiterhin beantragt werden. Alternativ kann die Briefwahl auch online unabhängig vom Vorliegen der Wahlbenachrichtigung unter www.luebeck.de/briefwahl beantragt werden.

Abschließend weist Bürgermeister Jan Lindenau noch einmal darauf hin: „Wenn Sie zwei Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten, ist dies kein Fehler. Wer am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat, ist neben der Kommunalwahl auch zur Wahl des Seniorenbeirates aufgerufen. Da es sich um zwei getrennte Wahlvorgänge handelt, werden auch zwei Wahlbenachrichtigungen versandt. Falls Sie die Briefwahl nutzen möchten, achten Sie bitte darauf, dass Sie gegebenenfalls zwei Briefwahlanträge stellen müssen!“

Weitere Informationen sind im Internet online abrufbar unter

www.luebeck.de/kommunalwahl

www.luebeck.de/seniorenbeiratswahl

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