Veröffentlicht am 21.11.2022

Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses

Prüfung für Schüler:innen ohne Schulverhältnis von März bis Juni 2023

Von März bis Juni 2023 besteht wieder die Möglichkeit des Erwerbs des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses für Personen ohne Schulbesuch sowie Schüler:innen nicht staatlich anerkannter Ersatzschulen, und zwar für alle, die

·       zum Zeitpunkt der Prüfung (ab März 2023) das 16. Lebensjahr vollendet haben,

·       die nicht Schüler:in einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Ersatzschule sind,

·       die noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben haben,

·       die die Externenprüfung höchstens einmal nicht bestanden haben,

·       die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben,

·       sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben und dieses auch schriftlich belegen können.

Die Prüfung wird vor einem vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein einberufenen Prüfungsausschuss abgelegt.

Am Mittwoch, 11. Januar 2023, um 18.30 Uhr, findet unter Beachtung der aktuellen Hygieneschutzbestimmungen (Covid-19-Pandemie) in den Räumen der Schule Roter Hahn, Schneidemühlstraße 1, 23569 Lübeck-Kücknitz, eine Informationsveranstaltung für angehende Prüfungsteilnehmer:innen statt.

Anmeldeformulare können beim Schulamt in der Hansestadt Lübeck per Email (luebeck@schulamt.landsh.de) oder per Post angefordert werden [Telefon: (0451) 122 – 4094]. Abgabeschluss für die vollständigen Anträge nebst Unterlagen per Post ist der 18. Januar 2023 beim Schulamt, Kronsforder Allee 2-6, 23562 Lübeck (Briefkasten im Verwaltungszentrum). Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die mündlichen Herkunftssprachenprüfungen beginnen ab dem 24. März 2023; die schriftlichen Prüfungen finden vom 4. bis 5. Mai 2023 statt.

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