Der Wirtschaftsstandort Deutschland genießt nicht zuletzt wegen der hohen Qualität des Handwerks einen weltweit anerkannten Ruf. Viele Menschen haben über Jahre Handwerker:innen ihres Vertrauens gewonnen. Handwerkskammer und Kreishandwerkerschaft werden gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck die hohe Qualität weiter gewährleisten und Verbraucher:innen vor Schäden bewahren, die durch Schwarzarbeit verursacht werden.
„Brauchen Sie eine Rechnung?“ ist nur eine der möglichen Fragen, die auf Handwerksausübung hindeutet, die nicht mit der Rechtsordnung im Einklang steht. Neben rein wirtschaftlichen Schäden für die Allgemeinheit sind auch Gewährleistungsansprüche der Kund:innen in Gefahr. Die Rechte von Kund:innen zu schützen und die Allgemeinheit vor den negativen Folgen von Schwarzarbeit zu schützen, ist unter anderem Aufgabe des Kommunalen Ordnungsdienstes.
Das deutsche Handwerk ist durch vielfältige Vorschriften so geschützt, dass Kund:innen sich auf eine sachgemäße Ausführung von Handwerksdienstleistungen verlassen können.
„Wir freuen uns, dass die Hansestadt Lübeck diese wichtige Aufgabe verstärkt wahrnehmen wird. Wichtig ist uns, dass die gesetzestreu arbeitenden Handwerksbetriebe vor unerlaubter Konkurrenz geschützt werden“ betont Ralf Stamer, Präsident der Handwerkskammer Lübeck
Die gute Qualität der Ausbildung zu gewährleisten ist auch Aufgabe der Kreishandwerkerschaft, in der sich die Innungen zusammenfinden und sich gemeinsam zum Beispiel um die Förderung des handwerklichen Könnens ihrer Mitglieder bemühen oder durch die Bildung von Prüfungsausschüssen dafür Sorge tragen, dass nur ausreichend qualifizierte Personen mit der Ausübung eines Handwerks betraut werden können.
„Die Mitgliedsbetriebe der Innungen der Kreishandwerkerschaft Lübeck werden in Zukunft in ihrem Handwerk auf den Baustellen darauf achten, dass handwerkliche Schwarzarbeit in Lübeck zur Anzeige bei der zuständigen neuen Ermittlungsgruppe kommt.“ Mit dem neu strukturierten kommunalen Ordnungsdienst als Partner steht nach den Worten des Kreishandwerksmeisters Carsten Groth jetzt auch endlich das passende Instrument dafür zur Verfügung. Groth dankte noch einmal den Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft und dem zuständigen Senator für die Bereitstellung der für diese zusätzliche Ermittlungsarbeit notwendigen Mittel und des Personals.
Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbständig betrieben wird. Diese Verstöße zu ermitteln ist Aufgabe des Ordnungsamtes, welches Hinweisen der Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft oder Bevölkerung nachgeht und somit am Ende die Verbraucher:innen davor bewahren möchte, Opfer unsachgemäßer Handwerksausübung zu werden.
„Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Der ehrliche Kunde aber auch der ehrliche Handwerker oder die ehrliche Handwerkerin müssen vor unseriösen Geschäftspraktiken geschützt werden. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein“, so Innensenator Ludger Hinsen.
Konkret wird der Kommunale Ordnungsdienst Hinweisen auf handwerksrechtliche Schwarzarbeit durch Kontrollen vor Ort nachgehen. Ebenfalls werden Baustellen und Betriebe auch anlassunabhängig kontrolliert. Den Kontrollkräften stehen dabei weitreichende Befugnisse nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zu, wie Betretensrechte für Grundstücke und Räumlichkeiten, die Befugnis zur Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen oder zur Kontrolle von Personen. Verstöße gegen das SchwarzArbG können in diesen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden. +++