Veröffentlicht am 09.06.2022

Weiterbildungsbonus Pro

Jetzt in Bildung investieren: Einkommensunabhängige Weiterbildungsförderung

Das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein fördert gezielt die berufliche Weiterbildung Erwerbstätiger. Nach dem Wegfall der Bildungsprämie im vergangenen Jahr, wurde der Weiterbildungsbonus Pro vom Land Schleswig-Holstein modifiziert, so dass die Antragstellung nun einkommensunabhängig erfolgen kann.

Die Förderung beträgt bis zu 90 % der Seminarkosten, maximal jedoch 1.500 Euro für ein Kursangebot. Im Förderzeitraum 31.01.2022 bis 30.06.2023 kann sich ein maximaler Zuschuss von insgesamt 6.000 Euro pro Person ergeben. Der Arbeitgeberanteil an den Kosten einer Fortbildung wurde in 2021 auf 10 Prozent reduziert.

Voraussetzung für die Förderung ist ein Förderantrag, der von Beschäftigten, Auszubildenden, freiberuflich Tätigen oder Inhaber:innen von Unternehmen vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt und bewilligt wurde. Wer in der Vergangenheit bereits über den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein gefördert wurde, ist erneut antragsberechtigt.

Weitere Informationen zu Förderinstrumenten für Bildung und Qualifizierung sowie zu Fragen der beruflichen Neu-und Umorientierung erhalten Sie bei der VHS Lübeck per E-Mail an anke.bruns@luebeck.de oder unter der Rufnummer (0451) 122-4037/ Mobil: (0151) 11 606 743 sowie auf der Website www.weiterbilden-sh.de. +++