Die Lübecker Bürgerschaft hat beschlossen, das Corona-Sonderhilfeprogramm für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser in Stadtteilen und Kleingärten für die Zeiträume Juli 2021 bis Dezember 2021 sowie Januar 2022 bis Juni 2022 fortzuführen. Für die Fortsetzung des Programms wurden Mittel in Höhe von bis zu 250.000 Euro je Halbjahr zur Verfügung gestellt. Damit wurde das Konzept zur finanziellen Unterstützung und Abmilderung von pandemiebedingten Notlagen in vereinsbetriebenen Gemeinschaftshäusern fortgeschrieben.
In den Jahren 2020 und 2021 konnten Trägervereine bereits finanziell unterstützt und existenzgefährdete Gemeinschaftshäuser vor der Schließung bewahrt werden. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie ist es notwendig, Finanzmittel für eine dritte Förderphase zur Verfügung zu stellen.
Für das Sonderhilfeprogramm wurden Mittel in Höhe von 500.000 Euro aus dem von der Bürgerschaft am 25. Februar 2022 beschlossenen Rettungsschirm zur Linderung finanzieller Schäden, die ursächlich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, bereitgestellt.
Wie in den Vorjahren beträgt die maximale Fördersumme 25.000 Euro. Die Ermittlung des Förderbedarfs ergibt sich aus den tatsächlichen monatlichen Betriebskosten für Juli 2021 bis Dezember 2021 sowie Januar 2022 bis Juni 2022 und dem Kassenbestand zum 31. Dezember 2021.
Der Zuschuss darf für die laufenden betrieblich verursachten Verbindlichkeiten, wie zum Beispiel Mieten und Pachten inklusive Nebenkosten oder zur Zahlung von Personalkosten für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, eingesetzt werden.
Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 15. Juni 2022. Vereine, die bereits in den letzten Jahren einen Zuschuss erhalten haben, können erneut einen Antrag stellen. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen einer Antragstellung sind online unter www.luebeck.de/stadtteilhilfe abrufbar. +++