In einer Mitteilung der Landtagsabgeordneten Anette Röttger (CDU) vom Mittwoch, 12. Januar 2022 führt diese unter anderem aus:
„Die Lübecker Verwaltung ist für die Umsetzung der bestehenden Beschlüsse in Bund und Land vor Ort zuständig und verantwortlich und darf diese erst dann aufheben, wenn neue Regelungen greifen. Eine Orientierung an diesen Grundregeln könnte dem Lübecker Gesundheitsamt in diesen Tagen so manche lästige und zusätzliche Nachfrage zur Kontaktquarantäne in dieser ohnehin sehr herausfordernden Situation ersparen.“
Das Gesundheitsamt hatte in einer Presseinformation am Montag, 10. Januar 2022 auf die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens vom Freitag, 7. Januar 2022 hingewiesen. Dort sind Änderungen im Kontaktpersonen-Management sowie eine Verkürzung der Quarantänezeiten von Infizierten und Kontaktpersonen auf 10 Tage beschlossen worden. Möglichkeiten zur Freitestung nach 5 bzw. 7 Tagen mit PCR oder hochwertigem Antigen-Test (Teststation) sind ebenfalls in den Beschlüssen enthalten. Das Gesundheitsamt hatte darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des RKI (www.rki.de) diese Empfehlungen noch nicht entsprechend aktualisiert haben. Dies stellt die Gesundheitsämter erneut vor große Herausforderungen.
Dieser Veröffentlichung war eine Video-Konferenz und schriftliche Mitteilung des Gesundheitsministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom Mittwoch, 5. Januar 2022 vorausgegangen, das die Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein angewiesen hat, ab sofort und bis zu einer Änderung der bundesrechtlichen Regelungen und einer daraus resultierenden Anpassung des Absonderungserlasses die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz umzusetzen. Die Gesundheitsämter waren irritiert, dass abweichend von gültigen Regelungen verfahren werden sollte. Aufgrund von Nachfragen der Gesundheitsämter beim Gesundheitsministerium erfolgte am Donnerstag, 6. Januar 2022 erneut die Mitteilung, Zitat: „aufgrund von Rückfragen möchte ich klarstellen, dass die gestern mitgeteilte Regelung ab sofort gilt“.
Die Landesregierung veröffentlichte dieses Vorgehen in einer Pressemitteilung vom Freitag, 7. Januar 2022 anhand eines Schaubildes.
Zum Zeitpunkt der Presseverlautbarung der Landtagsabgeordneten Anette Rötter hatte die Landesregierung Schleswig-Holstein noch nicht einmal einen Entwurf für einen Erlass zur Regelung der Bund-Länder-Beschlüsse zur Absonderung/Quarantäne vorgelegt. Dieser hat die Kommunen erst am Mittwoch, 12. Januar 2022, in den Abendstunden zur Stellungnahme erreicht.
In einer Sondersitzung am Freitag, 14. Januar 2022 um 10 Uhr stimmt der Bundesrat voraussichtlich über eine Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung ab.
„Für uns ist unverständlich, weshalb die Landesregierung die Gesundheitsämter angewiesen hat, bereits vor Verabschiedung der entsprechenden Gesetze und Erlasse abweichend von den bis dahin gültigen Regelungen zu verfahren. Der Vorwurf der Landtagsabgeordneten Anette Röttger entbehrt jeder Grundlage. Weder die Hansestadt Lübeck, noch die Leitung des Gesundheitsamtes hat eigenständig Regelungen aufgehoben. Die Mitarbeitenden der Hansestadt Lübeck arbeiten mit höchstem Einsatz und hohem Verantwortungsbewusstsein auf Grundlage der Vorgaben der Landes- und Bundesregierung“, weist Bürgermeister Jan Lindenau die Vorwürfe zurück.
„Auf Wunsch händigen wir der Landtagsabgeordneten Anette Rötter die Anweisungen des Gesundheitsministeriums gerne aus, damit sie sich vorab sachkundig machen kann und in Zukunft derart falsche Anschuldigungen unterlässt. Für die Mitarbeitenden der Verwaltung, die seit mittlerweile fast zwei Jahren engagiert die Pandemie bekämpfen, erwarte ich eine Entschuldigung für diese Art der öffentlichen Unterstellungen. Dies haben unsere Kolleg:innen nicht verdient“, betont Gesundheitssenator Sven Schindler. +++