Aufgrund der verschärften Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie begrenzt die Hansestadt Lübeck ihre Serviceleistungen auf zwingend notwendige Termine. Einzig Notfalltermine, da ansonsten eine unmittelbare persönliche oder wirtschaftliche Gefährdungslage für die jeweilige Person droht, können auf Anfrage telefonisch unter der zentralen Rufnummer (0451) 122 - 3311 oder per E-Mail vereinbart werden:
Ordnungsamt
Bürgerservice, Ausländerbehörde, KFZ-Zulassung
Soziale Sicherung
Grundsicherung für Ältere/Erwerbsgeminderte, Wohngeld, Wohnberechtigung/Wohnungsvermittlung, Asylbewerberleistungen und Bafög etc.
Wochenmärkte:
Die Lübecker Wochenmärkte finden weiterhin statt. Um die Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen, wird darum gebeten , dass nur noch eine Person pro Familie/Haushalt einkaufen geht. Der Einkauf sollte zügig erledigt werden und im Anschluss der Wochenmarkt umgehend verlassen werden. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist im Bereich des Wochenmarktes verpflichtend. Nach Möglichkeit sollten die Randzeiten, wie die frühen Morgenstunden, zum Einkaufen genutzt werden.
Am Heiligabend sowie an Silvester finden nur die Wochenmärkte am Brink, Meesenring und in der Vorderreihe/Travemünde statt.
Auslegung Bebauungsplan Bornkamp/Schärenweg
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe des Bebauungsplanverfahrens 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt bis einschließlich 18. Dezember 2020. Der Entwurf des Bebauungsplans 09.13.00, die dazugehörige Begründung sowie die zu dem Bauleitplan erarbeiteten Gutachten liegen im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus. Aufgrund der verschärften Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist zur Einsicht eine vorherigen Terminvereinbarung unter der Rufnummer (0451) 122 - 6115 oder per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de) zwingend erforderlich. Einsichtnahme ist möglich: montags bis mittwochs jeweils von 9 bis 16.30 Uhr, donnerstags von 9 bis 17 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr. +++
Gebührenerstattung Kita und Tagespflege
Die Hansestadt Lübeck erstattet den Eltern die Elternbeiträge über die Träger der Kindertageseinrichtungen. Die Stadt garantiert den Erziehungsberechtigen, dass ihnen die aufgrund des geschlossenen Betreuungsvertrages mit ihrer Betreuungseinrichtung (auch Schulkinderbetreuung) oder Kindertagespflegperson in Rechnung gestellten Elternbeiträge in den nächsten Wochen erstattet werden, wenn aufgrund der erlassenen Maßnahmen eine Betreuung bzw. die Notbetreuung nicht gewährleistet werden kann.
Basis wird eine taggenaue Abrechnung sein. Die Eltern müssen nichts unternehmen, um den Elternbeitrag für betreuungsfreie Zeiten Tag genau erstattet zu bekommen. Für die Kindertagespflege werden die Elternbeiträge direkt an die Eltern erstattet. Um Verwaltungsaufwand zu vermeiden, werden die Eltern gebeten, die Elternbeiträge weiter zu zahlen bzw. dem Lastschriftverfahren nicht zu widersprechen. Die Erstattung erfolgt nachträglich.
Die Hansestadt Lübeck wird sicherstellen, dass den Trägern von Betreuungseinrichtungen auch weiterhin die gemäß Budgetvertrag vereinbarten Zuwendungen zur Verfügung stehen. Durch die aktuellen Maßnahmen wird es zu keinen Budgetkürzungen kommen.
Auch für Kindertagespflegpersonen wird die laufende Geldleistung gem. Vertrag mit der Hansestadt Lübeck aufgrund der aktuellen Maßnahmen nicht gekürzt, wenn die Tagespflegeperson grundsätzlich zur Betreuung von Kindern gemäß Vereinbarung mit der Hansestadt Lübeck bereit ist.
Das Verfahren ist unabhängig von der Trägerschaft der Kita.
Weitere Informationen zu den eingeschränkten Serviceleistungen der Hansestadt Lübeck sowie zur Corona-Pandemie in Lübeck sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder sind online abrufbar unter www.luebeck.de/coronavirus .+++