Am vergangenen Freitag, 27. September 2019, hat ein Baubiologe vier Lübecker Schulen auf Asbestfasern im Innenraum untersucht. Betroffen sind die drei nach dem Kasseler Modell errichteten Schulen, die Astrid-Lindgren-Schule, die Schule am Koggenweg, sowie das Trave-Schul-Zentrum. Präventiv wurde die Schule Eichholz, die ebenfalls im Systembau errichtet wurde, in die Untersuchungen einbezogen. Die erfreuliche Zwischennachricht: Es wurden keine Asbestfasern in den Räumlichkeiten gefunden! Damit besteht keine Gefahr, die Räume können uneingeschränkt genutzt werden. Das vollständige Gutachten der Staubuntersuchungen soll zeitnah vorliegen.
Ziel der Untersuchungen ist die Feststellung, ob die im Rahmen des Kasseler-Modells verbauten Asbestzementplatten, sogenannte Glasalplatten, Fasern freisetzen. Hierzu nahm der Baubiologe in den verschiedensten Räumen mittels eines Stempels Staubproben. Die Auswertung der Staubproben erfolgt in einem Labor per Rasterelektronenmikroskop. Die Analyse wies keine Asbestfasern auf.
Vorsorglich hat das Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck (GMHL) Hausmeister und Schulgemeinschaften sensibilisiert, Beschädigungen der Platten zu vermeiden sowie auf Auffälligkeiten zu achten und bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten möglichst unverzüglich das GMHL zu informieren.
Hintergrund Kasseler Modell:
Zahlreiche Schulen wurden vom Ende der 60er Jahre bis Anfang der 80erJahre nach dem Kasseler Modell errichtet. Im Rahmen der Stahlbetonfertigteilkonstruktion kamen Außenwandsandwichpaneele –sogenannte Glasalplatten der Fa. Eternit – in Aluminiumrahmenkonstruktionen zur Anwendung, die sich aus innen- und außenliegenden 5 mm starken Asbestzementplatten verklebt mit einem 50 mm starken Styroporkern zusammensetzen.
Um sicherzustellen, dass keine Gefährdung durch unzulässig hohe Raumluftbelastung mit Asbestfasern in weiteren bestehenden Schulgebäuden des Typs Kasseler Modell durch das in Reinbek festgestellte Phänomen gegeben ist, wird den verantwortlichen Schulträgern seitens der obersten Bauaufsicht im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration empfohlen, eine zeitnahe Überprüfung vorzunehmen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass entsprechend dem vorliegenden Gutachten zur Schule in Reinbek nach wie vor die Aussage Bestand hat, dass von fest gebundenen Asbestbauteilen bei regelgerechter Ausführung keine Gefährdung durch Asbestfaserfreisetzung ausgeht, sofern sie nicht bearbeitet werden. Dessen ungeachtet ist jedoch nicht auszuschließen, dass es in besonderen Fällen, wie im Fall Reinbek durch das Versagen der Verbindung (Verklebung) der Elemente der Sandwichpaneele gegeben, zu Faserfreisetzungen kommen kann. +++