Mit dem Bericht für den Hauptausschuss am 18. Juni (VO/2019/07658) und die Bürgerschaft am 20 Juni 2019 werden die betroffenen Einzelmaßnahmen konkret benannt. Dabei handelt es sich ausschließlich um solche Maßnahmen, die absehbar nicht beziehungsweise in Höhe des Kürzungsbetrages nicht mehr in 2019 kassenwirksam werden. In der überwiegenden Anzahl der Fälle sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits Verzögerungen des Planungsbeginns durch die Haushaltsgenehmigung im April 2019 beziehungsweise der Umsetzung erkennbar, wodurch inzwischen ohnehin mit geringeren Auszahlungen in 2019 zu rechnen ist als ursprünglich geplant. Weitere Maßnahmen sind in 2019 durch Restmittel aus dem Vorjahr ausreichend finanziert oder lösen zunächst lediglich konsumtive Aufwendungen aus, sodass auf Investitionsmittel und damit Investitionskredite in 2019 in Teilen verzichtet werden kann. Lediglich das Projekt Sanierung Sportplatz Neuhof wird in 2019 vollständig gestrichen und zurückgestellt, da hier ursprünglich zur Deckung der Investitionen Bundeszuwendungen aus dem Programm ,,Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ geplant waren, die nicht bewilligt worden sind.
„Die Projekte der Hansestadt, insbesondere die in diesem Jahr geplanten Sanierungen einzelner Lübecker Schulen, stehen durch diese Verschiebung nicht in Frage und werden weiter geführt, was in den kommenden Haushaltsplänen wieder deutlich wird. Kein begonnenes Schulbauvorhaben wird gestoppt.“, betont Bürgermeister Jan Lindenau.+++