Denn durch den frühen Wintereinbruch konnten in den erwähnten Straßen die Markierungs- und Regulierungsarbeiten noch nicht oder nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden. Sowohl im unmittelbaren Fahrbahnbereich als auch an den Rändern sind noch Schächte und Einbauten zu regulieren. In diesen Abschnitten ist daher ein gefahrloses Befahren mit höheren Geschwindigkeiten noch nicht möglich. Eine Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird daher aus Gründen der Verkehrssicherheit für angemessen und sinnvoll erachtet.
Der Abbau der Beschilderung erfolgt im Frühjahr 2011 unmittelbar nach Erledigung der Restarbeiten.
Der Bereich Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis. +++