Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten erhalten auf Grundlage der städtischen Straßenausbaubeitragssatzung und des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein im kommenden Jahr (2011) Veranlagungsbescheide, in denen satzungsgemäß 75 Prozent des Kostenaufwands der Hansestadt Lübeck auf die Anlieger umgelegt werden.
Die Beiträge werden aufgrund der tatsächlichen Baukosten ermittelt, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen. Eine Aussage zur genauen Höhe der einzelnen Beiträge kann daher leider noch nicht getroffen werden.
Fragen der Anlieger betreffend der Beiträge beantwortet der zuständige Mitarbeiter des Bereichs Verkehr der Hansestadt Lübeck unter der Telefonnummer
(0451) 122-6032.+++