Den Auftakt der Sitzungswoche machen am Montag, 3. Mai 2010, der Bau- und der Ordnungsausschuss. Beide treffen sich um 16 Uhr. Der Bauausschuss tagt wie immer im i-Punkt der Bauverwaltung. Auch dieses Mal verspricht die Tagesordnung eine lebhafte Diskussionsrunde der Ehrenamtler. Stehen doch die Reizwörter „Koberg“, „Schwerverkehr im Stadtgebiets Lübeck“ und etliche Vergaben im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung auf der Agenda.
Am gleichen Tage tritt der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung zusammen mit dem Polizeibeirat im großen Sitzungssaal des Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave, 7. OG, zusammen. Laut Tagesordnung gibt es eine Mitteilung der Fachbereichsleitung zur Änderung des Waffengesetzes. Ferner liegt eine Überweisung aus der Bürgerschaft vor zum Thema „Katzenkastrationsgebot“.
Der Ausschuss für Soziales tagt am Dienstag, 4. Mai 2010 um 16 Uhr im Altenpflegeheim am Behnckenhof, Am Behnckenhof 60. Hier geht es um Schutzmaßnahmen für die Lübecker Frauenhäuser und es erfolgt eine Berichterstattung über die Lage der Obdach- beziehungsweise Wohnungslosen.
Am darauf folgenden Mittwoch, 5. Mai 2010, um 16.30 Uhr tagt der Finanz- und Personalausschuss im Roten Saal des Lübecker Rathauses, Breite Str. 62. Laut öffentlichem Teil der Tagesordnung erfolgt eine Mitteilung des Bürgermeisters zu den Winterschäden an den Lübecker Straßen sowie ein mündlicher Bericht zur aktuellen Entwicklungen im Projekt Doppik.
Tags darauf ist die 19. Sitzung in dieser Wahlperiode des Jugendhilfeausschuss. Themen sind unter anderem ein mündlicher Bericht zum Familienportal sowie ein Bericht zur Weiterentwicklung von Modellstandorten „Schule als Lebens- und Lernort“ an Lübecker Grundschulen. Der Jugendhilfeausschuss tagt um 16 Uhr in den Media Docks, Raum MF 100, Willy-Brandt Allee 31 B.
Den Abschluss der Woche bildet der Werkausschuss der Entsorgungsbetriebe. Deren Mitglieder treffen sich am Donnerstag um 16.30 Uhr im Sitzungszimmer der EBL, Malmöstraße 22. Hier geht es um Mitteilungen der Fachbereichsleitung sowie um Mitteilungen der Werkleitung der Entsorgungsbetrieb gemäß § 7 Betriebssatzung. +++