Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Verkehrsdienstes haben heute zahlreiche Handzettel verteilt, mit denen auf die bestehende Streupflicht hingewiesen wird. Außerdem führten sie viele Gespräche mit Grundstückseigentümern. „Das Ergebnis ist überaus erfreulich!“, bilanziert Kai Soomann, Leiter des städtischen Ordnungsdienstes. „Fast alle angesprochenen Bürger reagierten sofort und holten aus den Kellern oder Hinterhöfen Streumaterial und streuten die entsprechende Wegfläche ab. Wir brauchten kein einziges Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.“
Auf ihre Ankündigung, gegebenenfalls auch Bußgeldverfahren einzuleiten, kann die Hansestadt Lübeck übrigens aus rechtlichen Gründen nicht verzichten. Denn eine solche Erklärung würde dazu führen, dass die Verkehrssicherungspflicht auf die Stadt überginge, die dann auch für Schäden in Anspruch genommen werden könnte. Auch das Ordnungswidrigkeitengesetz sehe Ermessensentscheidungen im Einzelfall und nicht pauschal vor. „Wir sind jedoch sicher, dass unsere Appelle auf fruchtbaren Boden fallen werden“, erklärte Innensenator Thorsten Geißler. Und fügt an: „Dann brauchen wir zu diesem Mittel überhaupt nicht zu greifen.“ +++