Veröffentlicht am 13.01.2010

Lübeck verkauft Erbbaurechtsgrundstücke mit Preisnachlässen


Hansestadt gewährt Sonderkonditionen – Kaufangebote an Erbbauberechtigte

Die Hansestadt Lübeck setzt den Verkauf von Erbbaugrundstücken zu günstigen Sonderkonditionen fort: Sie fördert den Grundstückskauf, indem sie den Erbbauberechtigten in einer zeitlich begrenzten Aktion bis zum 31. Dezember 2013 je nach Höhe der Rendite einen Preisnachlass zwischen 15 und 35 Prozent auf den Kaufpreis für das Grundstück gewährt. Der jeweilige Verkauf steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen städtischen Entscheidungsträger und der zu beteiligenden städtischen Bereiche.

Folgender Ablauf ist geplant: Der Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften wird allen Erbbauberechtigten, die ihr Erbbaugrundstück vergünstigt kaufen können, nach und nach bis Ende 2013 ein Kaufangebot unterbreiten.

Damit setzt die Stadtverwaltung einen Beschluss der Bürgerschaft um. Diese hatte am 26. November 2009 entschieden, in städtischem Eigentum befindliche Grundstücke, an denen Erbbaurechte bestehen, zu vergünstigten Konditionen an die Erbbauberechtigten zu verkaufen. Voraussetzung ist, dass die Erbbaurechtsverträge noch mindestens 20 Jahre laufen, keine automatische Wertsicherungsklausel enthalten und eine Rendite von unter 2,5 Prozent erzielen.

Erbbauberechtigte, die Fragen zu dieser Verkaufsaktion haben, werden gebeten, sich an den Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften zu wenden. Ansprechpartnerin ist Kerstin Prüßmann, Telefon (0451) 122-2324, E-Mail: href="mailto:kerstin.pruessmann@luebeck.de">kerstin.pruessmann@luebeck.de . +++