Die große Nachfrage nach dem sogenannten „FamilienWegweiser“, der im Sommer 2007 erstmals in einer Auflage von 10 000 Exemplare erschienen ist, hat einen Neudruck nötig gemacht. Daher liegt jetzt die zweite, aktualisierte Ausgabe vor. Neben neuen Informationen zu Angeboten für Familien in Lübeck ist eine praktische Notruf – Karte mit den wichtigsten Telefonnummern hinzugekommen.
Keine Frage: Für Familien mit Kinder gibt es in Lübeck ein umfassendes Angebot, sowohl von Einrichtungen der Hansestadt, als auch solchen unter freier Trägerschaft. Dennoch sind jungen Familien die ihnen zur Verfügung stehenden Beratungs- und Betreuungsangebote oder ihnen zustehenden Leistungen nicht immer bekannt.
Daher hat der Fachbereich Kultur seinen Familienservice in den letzten Jahren systematisch ausgebaut. Die Infobroschüre „FamilienWegweiser“, die Internetseite und das Servicetelefon informieren Eltern über vielfältige Angebote in Lübeck.
Ab sofort erhalten Eltern, die ihr erstes Kind bekommen haben, im Rahmen der Aktion „Elternbriefe“ auch den „FamilienWegweiser“ per Post nach Hause. Die Broschüre ist darüber hinaus im Jugendamt, in Beratungsstellen, in Kindertagesstätten, im Standesamt und in Stadtteilbüros erhältlich.
Der Jugendhilfeausschussvorsitzende Jan Lindenau, einer der Initiatoren des „FamilienWegweisers“, freut sich, dass auch für diese Neuauflage eine Reihe von Sponsoren gewonnen werden konnten. „Ohne deren Unterstützung wäre die Neuauflage nicht möglich gewesen“, sagt er. Man werde in Zukunft weiter an der Bündelung von Informationen und Dienstleistungen für Familien arbeiten, um ihnen schnell und unbürokratisch Unterstützung und Hilfe anbieten zu können. Der Prozess „Aufwachsen in Lübeck“ und der Beschluss der Bürgerschaft zur Neuorganisation des Jugendamtes seien dabei die Richtschnur, so Lindenau.
Der zentrale Familienservice hilft bei der Suche nach den richtigen Hilfeeinrichtungen oder Ansprechpartnern. Darüber hinaus können sich Familien an den Service wenden, wenn Verwaltungsentscheidungen nicht verständlich sind oder die Entscheidung Anlass zu einer Beschwerde gibt. +++