Gemäß den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gelten für Solarstromanlagen, die 2008 in Betrieb genommen werden, neue Vergütungssätze für die Einspeisung von Solarstrom. Dies teilt die bundesweite Initiative SolarLokal mit.
Wie hoch die Vergütung ist, dafür ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage entscheidend. Bei Inbetriebnahme der Solarstromanlage im Jahr 2008 ergeben sich – je nach Größe der Solarstromanlage - die folgenden Einspeisevergütungen:
Solarstromanlage | Einspeisevergütung 2008 |
Gebäudeanlage 0 – 30 kWp | 46,75 Cent pro kWh |
Gebäudeanlage 30– 100 kWp | 44,47 Cent pro kWh |
Gebäudeanlage > 100 kWp | 43,98 Cent pro kWh |
Fassadenbonus | 5,00 Cent pro kWh |
Freilandanlagen | 35,49 Cent pro kWh |
Auch im Jahr 2007 war die Nachfrage nach Solarstromanlagen hoch. Die Diskussion um den Klimawandel und die – teils drastische - Erhöhung der Strompreise erzeugt bei immer mehr Bürgerinnen und Bürgern den Wunsch nach Alternativen und mehr Unabhängigkeit in der Stromversorgung. Auslöser für den „Solar-Boom“ ist auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches Anfang des Jahres 2004 finanziell attraktive Einspeisevergütungen für Solarstrom festlegte. Wer seinen Solarstrom in das öffentliche Netz einspeist, erhält seinem zuständigen Energieversorgungsunternehmen eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Die Vergütung wird für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gezahlt.
Auch die Hansestadt Lübeck nimmt an SolarLokal teil – der Imagekampagne für mehr Strom aus Sonne in Kreisen, Städten und Gemeinden. Weitere aktuelle Informationen zu Solarstrom gibt es am SolarLokal-Infotelefon unter 01803 2000 3000 und auf der Internetseite www.solarlokal.de. Die bundesweite und kostenfreie SolarLokal-Dachbörse auf der Internetseite bietet die Möglichkeit, Dächer für die Solarstromnutzung zur Verfügung zu stellen oder nach geeigneten Dachflächen zu suchen.
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