Veröffentlicht am 30.01.2008

Hansestadt durchforstet den Schilderwald

Benutzungsrecht für Mofas auf außerörtlichen Radwegen hat sich geändert

Mofas dürfen nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung ab sofort und generell außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege benutzen. Darauf weist die Hansestadt Lübeck - Fachbereich 5 Planen und Bauen hin.

Hintergrund für das geänderte Benutzungsrecht für Mofas auf außerörtlichen Radwegen ist eine Verordnung, die bereits am 28. November 2007 in Kraft getreten ist, aber erst jetzt auf den Lübecker Straßen umgesetzt wurde.

Aus diesem Grund wird die Verwaltung der Hansestadt Lübeck durch ihr Sachgebiet Verkehrssicherung an allen außerörtlichen Radwegen innerhalb des Jahres die häufig vorgenommene Zusatzbeschilderung „Mofas frei“ abbauen. Eine entsprechende Anordnung durch die städtische Straßenverkehrsbehörde ist bereits erfolgt. Wie viele Schilder insgesamt abgebaut werden müssen ist derzeit noch nicht bekannt, wird aber durch das Sachgebiet Verkehrssicherung erfasst.

Insgesamt stellt die Änderung und der damit einhergehende Abbau der Verkehrsschilder eine Vereinfachung für alle Beteiligten dar. Dies gilt für die Nutzer und auch für die Verwaltung, da nun uneingeschränkt klar ist, dass Mofas auf derartigen Radwegen erlaubt sind und auch die Pflege und Unterhaltung dieser Beschilderung entfallen kann. Darüber hinaus trägt das neue Benutzungsrecht zur „Durchforstung und Lichtung des Schilderwaldes“ bei. +++