Zurückgewiesen hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) die Klage gegen die Hansestadt Lübeck, die darauf zielte, die Konzessionsvergabe zur Planung, zum Bau und zum Betrieb des "Herrentunnels" für fehlerhaft zu erklären und wiederholen zu lassen. Dies geht hervor aus der schriftlichen Begründung des Gerichtes, die heute in Lübeck einging.
Der sechste Zivilsenat des OLG in Schleswig hatte sich in mündlicher Verhandlung am
8. Juni mit dem Berufungsantrag der im Wettbewerb unterlegenen Bietergruppe Strabag/Philipp Holzmann u.a. befaßt. Die Berufung richtete sich gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes Kiel vom 11. Dezember 1998. Damals hatten die Richter sechs von sieben vermeintlichen Verfahrensfehlern als unbegründet zurückgewiesen und in nur einem einzigen, formalen Punkt eine Nachbesserung von der Hansestadt Lübeck verlangt. Gegen diese Sichtweise hatte wiederum die Hansestadt Lübeck Berufungsklage erhoben.
Dennoch war die geforderte Nachbesserung, eine andere Gewichtung der einzelnen Angebotspunkte, noch vor der Entscheidung der Bürgerschaft am 9. März vorgenommen worden. Daraufhin hatte, wie ursprünglich geplant, die Entwicklungsgemeinschaft Travequerung, hinter der die Baukonzerne Hochtief (Essen) und Bilfinger+Berger (Mannheim) stehen, den Zuschlag erhalten.
Das OLG wies jetzt nicht nur die Berufungsklage der unterlegenen Bauunternehmen zurück, sondern gab der Hansestadt im vollem Umfang recht, indem sie den Kieler Urteilsspruch in dem für Lübeck nachteiligen Punkt korrigierte. Die Kosten des gesamten Verfahrens, auch der erstinstanzlichen Entscheidung, muß somit von der Bietergemeinschaft Strabag/Holzmann u.a. getragen werden. +++