Ab Januar kommenden Jahres wird es neue Regeln bei der Zusammenarbeit zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Universitätsklinikum geben. Beide Partner unterzeichneten jetzt einen entsprechenden Vertrag, der nach intensiven Verhandlungen zustande kam.
Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Krankenhauswesens in Lübeck hat eine lange Geschichte. Die 1964 eröffnete Medizinische Akademie Lübeck bestand aus den ehemaligen Städtischen Krankenhäusern Ost und Süd mit gemeinsamer Trägerschaft durch das Land Schleswig-Holstein und der Hansestadt Lübeck. Das Land Schleswig-Holstein übernahm 1973 die alleinige Trägerschaft für die Medizinische Akademie Lübeck und das ehemalige Krankenhaus Ost.
Das Krankenhaus Süd wurde seitdem als Städtisches Krankenhaus weitergeführt. Auf dem Gelände des ehemaligen Krankenhauses Ost befindet sich heute das Universitätsklinikum der Medizinischen Universität zu Lübeck. Das Universitätsklinikum ist sei dem 1. Januar 1999 eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Medizinischen Universität zu Lübeck. Das Leistungsangebot des Universitätsklinikums umfaßt alle medizinischen Fächer.
Bei der Aufteilung der Trägerschaft 1973 konnten nicht alle Teile der damaligen Medizinischen Akademie Lübeck auf dem Gelände des ehemaligen Krankenhauses Ost untergebracht werden. Sie verblieben zunächst auf dem Gelände des Krankenhauses Süd. Die Hansestadt Lübeck übernahm die Versorgung der verbliebenen Einrichtungen, bezog aber gleichzeitig medizinische Leistungen von der gesamten damaligen Medizinischen Akademie Lübeck. Die umfangreichen Beziehungen wurden zunächst in einem Rahmenvertrag und 1985 durch den Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Krankenhauswesens in Lübeck geregelt.
Durch strukturelle Veränderungen, zum Beispiel durch den Neubau des Krankenhauses Süd oder durch Verlegungen von Einrichtungen des Universitätsklinikums, wurden die vertraglichen Regelungen angepaßt. Mit dem im Juni vorgenommenen Umzug der Kinderkliniken vom Gelände des Krankenhauses Süd in den Neubau auf dem Gelände des Universitätsklinikums treten so gravierende Änderungen ein, die eine Neuregelung der Beziehungen erfordern.
In den unterzeichneten Verträgen ist eine engere Abstimmung berücksichtigt, da die Verhandlungen mit dem Ziel geführt wurden, strukturelle Absprachen auch im Zusammenhang mit der Krankenhausplanung herbeizuführen. Dadurch soll eine effektivere Verzahnung bei den Leistungen zur besseren Patientenversorgung und zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit erzielt werden. Deshalb wurden zwei Gesprächsrunden vereinbart.
Die Gesprächsrunde auf Leitungsebene des Universitätsklinikums und des Bereichs Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen der Hansestadt Lübeck wird sich mit der Weiterentwicklung der Kooperationsbeziehungen und der strukturellen Abstimmungen auch im Zusammenhang mit der Krankenhausplanung befassen. Eine weitere Gesprächsrunde mit den aufnehmenden Ärzten des Universitätsklinikums und des Städtischen Krankenhauses Süd zusammen mit den Notärzten soll zur Qualitätssicherung eingerichtet werden.
Vertraglich vereinbart ist weiterhin die arbeitsteilige Aufnahme der stationären Patienten und Notfallpatienten. Die Aufnahme soll an ungeraden Tagen im Universitätsklinikum und an geraden Tagen im Krankenhaus Süd erfolgen. Außerdem verpflichtet sich die Hansestadt Lübeck für die Städtischen Krankenhäuser Süd und Priwall grundsätzlich Apothekenartikel, Laborleistungen sowie Blut und Blutprodukte vom Universitätsklinikum zu beziehen.
Das Universitätsklinikum stellt weiterhin die ärztliche Beratungstätigkeit aller Kliniken und sämtliche Leistungen der Institute den Städtischen Kliniken zur Verfügung. Dem Institut für Rechtsmedizin und der Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums stehen die bisher auf dem Gelände des Krankenhauses Süd genutzten Gebäude weiterhin zur Verfügung. Außerdem ist die Nutzung des Städtischen Krankenhauses Priwall durch die Orthopädische Klinik des Universitätsklinikums verlängert worden.
Die vertraglichen Regelungen zeigen, daß beide ehemaligen Städtischen Krankenhäuser (Ost und Süd), trotz unterschiedlicher Entwicklungen, zum Wohle der Patienten verbunden bleiben. Beide Vertragsparteien sehen in dem Vertragswerk eine gute Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Universitätsklinikums und der Städtischen Krankenhäuser sowie für die Zusammenarbeit zwischen den Häusern. +++