Der Lübecker Mietspiegel, den es seit 1993 gibt, wird aktualisiert. Er hat sich nach Mitteilung des Bereichs Wohnungswesen inzwischen sehr gut bewährt. Auf Grundlage des Mietspiegels können sich Mieter und Vermieter bei Mieterhöhungsverlangen einen Überblick über das Mietpreisgefüge bei frei finanzierten Wohnungen verschaffen. So ist es möglich, sich in einem bestehenden Mietverhältnis auf eine angemessene Miete zu verständigen, ohne daß die eine oder andere Seite selbst Vergleichsobjekte ermitteln oder erhebliche Kosten für ein Gutachten aufwenden muß.
Damit der Mietspiegel ein realistisches Bild der gegenwärtigen Situation auf dem Wohnungsmarkt zeigt, wird er jetzt, wie vom Gesetzgeber vorgegeben, aktualisiert. Die Hansestadt Lübeck beauftragte das Hamburger Institut ANALYSE & KONZEPTE mit der wissenschaftlichen Untersuchung.
Kern der Untersuchung ist die Befragung von rund 1000 Lübecker Haushalten, die nach einem Zufallsverfahren ermittelt werden. Damit wird eine breite, repräsentative Basis für die zu ermittelnden Vergleichsmieten geschaffen. Die Haushalte erhalten in diesen Tagen ein Schreiben, das sie über die wesentlichen Rahmenbedingungen der Befragung informiert.
Die Befragung beginnt am Sonnabend, 1. Mai, und wird bis zum 30. Juni von speziell geschulten Interviewern vorgenommen. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Außerdem unterliegt die Erhebung den strengen Datenschutzbestimmungen, das heißt, alle Angaben werden nur anonym ausgewertet. Um aussagefähige Ergebnisse zu erhalten, ist die Unterstützung durch die Mieter außerordentlich wichtig.
Es werden keine persönlichen, sondern wohnungsbezogene Daten erhoben, wie zum Beispiel Größe, Ausstattung, Baualter des Gebäudes, sowie die Höhe der Miete. Die Ergebnisse der Untersuchung sind die Grundlage für den neuen Mietspiegel, der von der Hansestadt Lübeck im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden soll. +++