Veröffentlicht am 15.04.1999

Kunst betrachten vor Abgabe des Bauantrags

Kunst betrachten vor Abgabe des Bauantrags

Wer an Behördenhäuser denkt, dem fallen zumeist nur langweilige und dröge gestaltete Flure und Räume ein. Daß "Behördengänge" auch Augen und Sinne erfreuen können, beweist seit kurzem die Bauaufsichtsbehörde, in der Hansestadt Lübeck der Bereich Bauordnung, am Mühlendamm 22. Die Wände der dortigen Wartezonen schmücken nun Bilder von Hobby-Künstlern. Für einen zeitlich begrenzten Zeitraum können sie - auf eigene Verantwortung - ihre Bilder dort aufhängen und sie einem Publikum präsentieren, das sonst vielleicht nicht den Weg in Ausstellungen finden würde. Zu den üblichen Öffnungszeiten kann diese "Behörden-Kunsthalle" besichtigt werden: Werktags von 8.30 bis 12 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr.

Die verantwortlichen Mitarbeiter der Bauordnung hoffen, daß die Kunst beim Publikum großen Anklang findet und die Aktion durch interessierte Nachwuchskünstler lange laufen kann.

Vorgelegt hat die Bauordnung zudem die Jahresstatistik 1998. So wurden 2670 Anträge eingereicht und 2628 Bescheide erteilt. Darunter 1785 Baugenehmigungen und 137 positive Bauvorbescheide. Nur 23 Bauanträge wurden 1998 abgelehnt. Trotz Personalengpaß arbeiten die Beschäftigten der Bauordnung sehr zügig: 64 Prozent der Verfahren wurden innerhalb von zwei Monaten, 82 Prozent innerhalb von drei Monaten entschieden. Im Vergleich zu anderen Bauaufsichtsbehörden nimmt die Hansestadt damit einen der vordersten Plätze ein.

Hinweis für die Presse: Zu beiden Themen erhalten Sie weitere Informationen und den Statistikbericht 1998 bei einem Pressegespräch am kommenden Montag, 19. April, um 13 Uhr im Bereich Bauordnung, Mühlendamm 22. +++