Zum zweiten Mal können auch nichtdeutsche Bürger der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, an der Wahl des Europäischen Parlaments teilnehmen.
Es handelt sich hierbei um Unionsbürger aus Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland.
Wahlberechtigt ist jede Bürgerin und jeder Bürger der gesamten Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit einer Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland, die oder der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die in Betracht kommenden Bürgerinnen und Bürger müssen, um ihr Wahlrecht ausüben zu können, bis zum 10. Mai 1999, 16 Uhr, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Bereich Wahlen der Hansestadt Lübeck stellen.
Der Bereich Wahlen der Hansestadt Lübeck hat zwischenzeitlich alle in Betracht kommenden Unionsbürger schriftlich über das Wahlrecht und das dazu anzuwendende Verfahren unterrichtet.
Telefonische Auskünfte werden unter der Telefonnummer 122 - 12 40 erteilt. +++