Bürgermeister Michael Bouteiller hat am Donnerstag, 1. April, disziplinarrechtliche Vorermittlungen gemäß § 24 Abs. 1 der Landesdisziplinarordnung gegen Umweltsenatorin Dr. Beate Hoffmann eingeleitet. Hintergrund sind vom Bürgermeister durchgeführte Ermittlungen zu zwei Sachverhalten, die einen Anfangsverdacht für das Vorliegen von Dienstvergehen ergeben haben.
Mit der Durchführung der Vorermittlungen wurde ein leitender Beamter der Landeshauptstadt Kiel beauftragt. Dabei sollen zwei Vorwürfe geklärt werden: Hat Dr. Hoffmann dadurch ein Dienstvergehen begangen, daß sie die Anordnung des Bürgermeisters vom 3. März 1999 nicht befolgte? Der Bürgermeister hatte Frau Dr. Hoffmann angewiesen, das ihm unterstellte Fachbereichscontrolling und den Fachbereichsdienst an den Dienstbesprechnungen des Fachbereich teilnehmen zu lassen.
Ferner geht es um die Frage, ob die Verletzung der bei einer Fachbereichsbesprechung am 17. März 1999 zu Boden gefallenen und verletzten Fachbereichs-Controllerin Beate Waldtmann auf einer körperlichen Einwirkung durch die Senatorin beruht und diese damit ein Dienstvergehen begangen hat. +++