In den nächsten Tagen erhalten Lübecker Bürgerinnen und Bürger ihre abgerechneten Lohnsteuerkarten 1998 von den Arbeitgebern zurück.
Karten, die nicht für eine Einkommensteuererklärung verwendet werden, müssen an die Hansestadt Lübeck, Meldestelle, Dr.-Julius-Leber-Straße 46/48, 23539 Lübeck, zurückgegeben werden. Nach Mitteilung des Bereichs gehören die Anteile am Gesamtaufkommen der Lohn- und Einkommensteuer zu den wesentlichen Einnahmequellen der Hansestadt. Berechnungsgrundlage für die Zuteilung dieses Anteils sind die am Ende eines Jahres vorliegenden Lohnsteuerkarten. Jede fehlende Steuerkarte bedeutet weniger Geld für Lübeck. +++