Die Schonfrist für Lübecker Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer läuft zum Ende des Monats Januar ab. Ab dem 1. Februar wird eine Mitarbeiterin des Bereichs Steuern im gesamten Stadtgebiet unterwegs sein und kontrollieren, ob die in den Haushalten oder Wirtschaftsbetrieben gehaltenen Hunde auch angemeldet sind.
Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Kommunalabgabengesetz geahndet werden kann. Das Bußgeld kann bis zu 1000 Mark betragen. Die Hundesteuer beträgt in Lübeck zur Zeit jährlich 240 Mark für den ersten Hund. Für den zweiten sind 288 und für jeden weiteren je 360 Mark fällig. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Kalendermonat, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird.
Der Bereich Steuern hatte sich zu dieser Kontrollaktion bereits im Oktober des vergangenen Jahres entschieden, weil in den zurückliegenden Jahren die Zahl der gemeldeten Hunde stärker zurückgegangen ist, als das im Vergleich zur ebenfalls leicht sinkenden Einwohnerzahl zu erwarten gewesen wäre.
Da aber nach einer entsprechenden Ankündigung in den Medien rund 700 Anmeldungen beim Bereich Steuern eingegangen sind, wurden zunächst diese Anträge abgearbeitet. Dies geschah auch, um bei der jetzt anlaufenden Kontrollaktion Mißverständnisse oder Überschneidungen zu vermeiden.
Die Mitarbeiterin ist durch einen Ausweis der Stadt legitimiert. Praktische Tips für diese besondere Aufgabe erhielt sie von einem Hundetrainer und im Tierheim. +++